Nur noch eine statt drei Gemeinden!?

Der Regierungsrat erklärte an seiner heutigen Sitzung den Memorialsantrag "Der Kanton bildet eine Gemeinde" für Zulässig und Erheblich



Bald nur noch eine Gemeinde: der entsprechende Memorialsantrag ist Zulässig und Erheblich (Bild: jhuber)
Bald nur noch eine Gemeinde: der entsprechende Memorialsantrag ist Zulässig und Erheblich (Bild: jhuber)

Dem Landrat wird beantragt, den Memorialsantrag als rechtlich zulässig zu erklären. Über die Erheblicherklärung habe der Landrat selbst zu befinden.



Memorialsantrag vom 14. Juli 2007



Am 14. Juli 2007 reichte ein Bürger den Memorialsantrag: „Der Kanton Glarus bildet eine Gemeinde“ ein. Zur Begründung führt der Antragsteller u.a. aus, der Kanton Glarus brauche von der Fläche und Einwohnerzahl her möglichst schlanke Strukturen. Doppelspurigkeiten seien zu vermeiden. Der Finanzausgleich zwischen den Gemeinden, bisher immer ein Stein des Anstosses, entfalle. Im ganzen Kanton gälte der gleiche Steuerfuss. Die demokratischen Volksrechte könnten auf einfache Art wahrgenommen werden: Alle wichtigen Geschäfte würden an der Landsgemeinde behandelt und entschieden. Was vor die Lands­gemeinde gehöre, solle im engeren Sinne beim Kanton verbleiben. Auch bestehe nur noch ein Bürgerrecht.



Inhaltlich und auch formal rechtlich zulässig

Nach Artikel 59 der Kantonsverfassung übermittelt der Regierungsrat die eingereichten Memorialsanträge mit seiner Stellungnahme zu ihrer rechtlichen Zulässigkeit innert drei Monaten dem Landrat. Der Regierungsrat kommt mit dem Ersteller des Kurzgutachtens zum Schluss, der Memorialsantrag sei sowohl inhaltlich als auch formal rechtlich zulässig. Er fragt sich allerdings, ob angesichts des an der Landsgemeinde 2006 getroffenen weitreichenden und nun bestrittenen Entscheides zu drei Gemeinden nur zwei Jahre später ein noch weiter gehender Entscheid getroffen werden soll. Darüber hat jedoch allein der Landrat mittels Erheblicherklärung zu befinden.