Nutzungsplan Glarus Nord


Am 22. März 2017 hat der Bundesrat eine revidierte Gewässerschutzverordnung verabschiedet. Eine wichtige Änderung trifft den Gewässerraum: Kantonale Vollzugsbehörden sollen mehr Handlungsspielraum bei der Festlegung des Gewässerraums erhalten. Bei der Durchsicht der Unterlagen der Nutzungsplanung der Gemeinde Glarus Nord musste ich feststellen, dass die Gemeinde mit ihrem Vorschlag den Spielraum für die Hauseigentümer nicht vollständig ausnützt.
Die Auswirkungen des Gewässerraums auf die Bauzonen in Glarus Nord sind erheblich. Bauflächen können an Wert verlieren oder gar verloren gehen. Der Kanton Glarus erhielt ab dem 1. Mai 2017 mehr Spielraum bei der Festlegung des Gewässerraums und kann die spezifischen örtlichen Gegebenheiten berücksichtigen. Zudem wird sichergestellt, dass die Schutzmassnahmen bezüglich der eigentumsrechtlichen und wirtschaftlichen Folgen geprüft werden, was meiner Ansicht nach in der Gemeinde Glarus Nord in ihrem Vorschlag nicht berücksichtigt wurde. Im Gewässerraum sind Umbauten, Erweiterungen oder Nutzungsänderungen nicht gestattet. Zur Füllung von Baulücken dürfen Ausnahmen von diesem Grundsatz gemacht werden. Die Gemeinde behält sich auf jeden Fall vor, den Gewässerraum naturnah zu gestalten (Renaturierung). Für die Gestaltung werden unter anderem nur einheimische, standartgerechte Pflanzen und Materialen vorgeschrieben. Da nur eine Minderheit der Hausbesitzer von den Ausnahmen profitieren könnte, bin ich für die Rückweisung des vom Gemeinderat vorgeschlagenen Nutzungsplans.