Im Sommer 2023 hat die Gemeinde Glarus Nord dem Departement Bau und Umwelt des Kantons Glarus ihre von der Stimmbevölkerung beschlossene kommunale Nutzungsplanung zur Genehmigung eingereicht. Gegen diese Nutzungsplanung sind Beschwerden erhoben worden. Zwischenzeitlich wurden sowohl das Genehmigungsverfahren als auch das Beschwerdeverfahren bearbeitet. Als Voraussetzung für die Genehmigung der kommunalen Nutzungsplanung Glarus Nord sind Fortschreibungen des kantonalen Richtplans 2018 in den zwei Bereichen Siedlungsgebiet und Abbau mineralischer Rohstoffe nötig.
Siedlungsgebiet Glarus Nord wird festgesetzt
Im Rahmen der kommunalen Nutzungsplanung hat die Gemeinde Glarus Nord die engen bundesrechtlichen und kantonalen Anforderungen zur Bauzonendimensionierung räumlich umgesetzt. Die nachgewiesene Auslastung der Wohn-, Misch- und Kernzonen (WMK) entspricht nun diesen Vorgaben. Entsprechend erhebt das Departement Bau und Umwelt das Siedlungsgebiet-Objekt «Glarus Nord» durch Fortschreibung des kantonalen Richtplans 2018 vom bisherigen Koordinationsstand des Zwischenergebnisses zur Festsetzung.
Durch die hochwertig ausgestaltete Siedlungsentwicklung kann ein schweizweit verfolgtes Ziel erreicht werden: Zersiedelung eindämmen und Landschaft erhalten. Mit der Fortschreibung des Richtplans bzw. der anstehenden Genehmigung der kommunalen Nutzungsplanung erhalten die Gemeinde Glarus Nord und die dortigen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer eine beständige Planungs- und Rechtssicherheit für mögliche Investitionen. Dies ist auch für den Kanton Glarus von grosser volkswirtschaftlicher Bedeutung.
Abbaugebiet «Haltengut» kann erweitert werden
Im Abbaugebiet «Haltengut» im Ortsteil Mollis ist eine Erweiterung des Abbaugebiets vorgesehen. Mit der zur Genehmigung eingereichten Nutzungsplanung erbringt die Gemeinde Glarus Nord dafür die nötige räumliche Abstimmung samt stufengerechtem Nachweis der Umweltverträglichkeit. Folglich erhebt das Departement Bau und Umwelt das Abbaugebiet-Objekt «Haltengut, Mollis» durch Fortschreibung des kantonalen Richtplans 2018 vom bisherigen Koordinationsstand des Zwischenergebnisses zur Festsetzung. Die bedarfsgerechte Ver- und Entsorgung ist aus kantonaler Sicht ein wichtiger Aspekt sowohl wirtschaftlich als auch gesellschaftlich. Vorliegend wird zwischen Kanton und Gemeinde eine wichtige raumplanerische Verbundaufgabe umgesetzt.
Genehmigung durch den Bund
Das Departement Bau und Umwelt hat die Fortschreibungen des kantonalen Richtplans 2018 nach vorgängiger Konsultation der Nachbarkantone beim Bundesamt für Raumentwicklung zur Genehmigung beantragt. Für den Kanton Glarus und die Gemeinde Glarus Nord sind die beiden Beschlüsse unmittelbar verbindlich und anwendbar. Somit wurde ein wichtiger Schritt im Genehmigungsverfahren der kommunalen Nutzungsplanung Glarus Nord vorgenommen.