Obergericht des Kantons Glarus weist Verantwortlichkeitsklage der Glarner Kantonalbank gegen ehemalige Organe an das Kantonsgericht (Erstinstanz) zurück

Das Obergericht des Kantons Glarus weist die Schadenersatzklage der Glarner Kantonalbank (GLKB) gegen ehemalige Organe an das Kantonsgericht Glarus zurück. Die Glarner Kantonalbank prüft das weitere Vorgehen.



Medienmitteilung der GLKB. (Archivbild: e.huber)
Medienmitteilung der GLKB. (Archivbild: e.huber)

2010 reichte die GLKB beim Kantonsgericht Glarus eine Verantwortlichkeitsklage gegen ehemalige Bankräte, gegen ehemalige Geschäftsleitungsmitglieder sowie gegen die ehemalige externe Revisionsstelle der Bank ein. Das Kantonsgericht hatte der GLKB als Klägerin und den Beklagten im März 2015 mitgeteilt, dass die Klage trotz nachgewiesenem Schaden von 34 Mio. Franken im Umfang von lediglich rund 16 Mio. Franken gutgeheissen werde. Sämtliche Parteien haben gegen den erstinstanzlichen Entscheid im Mai 2015 Berufung an das Obergericht eingereicht.

Die Klage der Glarner Kantonalbank wird an die Vorinstanz zurückgewiesen. Das Obergericht begründet diesen Zwischenentscheid damit, dass erstinstanzlich mehrere zentrale Aspekte des Streitfalls nicht hinreichend geklärt worden seien.

Gegen den Zwischenentscheid des Obergerichts kann Berufung an das Bundesgericht eingereicht werden.

Die Glarner Kantonalbank zeigt sich über den Entscheid und die Tatsache, dass das Obergericht keinen Sachentscheid gefällt hat, sehr enttäuscht. Sie wird das Urteil im Detail analysieren und das weitere Vorgehen bestimmen.