Obergericht heisst die Berufung der Glarner Kantonalbank gut

Die Glarner Kantonalbank (GLKB) erhält in der Frage der sachlichen Zuständigkeit betreffend der Verantwortlichkeitsklage gegen ehemalige Bankorgane recht. Das Obergericht Glarus entschied Anfang Juli 2011 in zweiter Instanz, dass das Kantonsgericht sachlich zuständig sei zur Behandlung der gesamten Klage der GLKB.



Das Kantonsgericht Glarus soll auf die Schadenersatzklage gegen ehemalige Bankräte eintreten. (Motivbild: jhuber)
Das Kantonsgericht Glarus soll auf die Schadenersatzklage gegen ehemalige Bankräte eintreten. (Motivbild: jhuber)

Die eingeleitete Klage beziehungsweise die Schadenersatzforderung der GLKB richtet sich gegen die ehemaligen Bankrats- und Geschäftsleitungsmitglieder sowie gegen die damalige externe Revisionsstelle der Bank. Abgesehen von einem beträchtlichen Imageschaden für die GLKB resultierte aus der gescheiterten Wachstumsstrategie im Jahr 2008 ein Jahresverlust von 60 Millionen Franken.
Erstinstanzlich hat der a. o. Kantonsgerichtspräsident Anfang Jahr entschieden, dass der Prozess gegen die belangten ehemaligen Bankräte vor dem Verwaltungsgericht geführt werden soll, währenddessen für den Prozess gegen die belangten damaligen Mitglieder der Geschäftsleitung und die externe Revisionsstelle das Kantonsgericht zuständig sei. Die Bank zog den Zuständigkeitsentscheid mit Erfolg an das Obergericht weiter.
Das Urteil des Obergerichts bedeutet, dass die Glarner Kantonalbank nun sowohl gegen die belangten ehemaligen Bankräte als auch gegen die belangten damaligen Mitglieder der Geschäftsleitung und die externe Revisionsstelle einen Prozess am Kantonsgericht führen kann.
Die Glarner Kantonalbank zeigt sich über diesen Entscheid erfreut.