Obligatorische Weiterbildung für Samariterlehrer

Kürzlich trafen sich die technischen Kader der Samaritervereine zu einer obligatorischen Weiterbildung.



(Bilder: zvg)
(Bilder: zvg)

Die Ausbildung in der Erste Hilfe ist unter anderem durch die Vorgaben des Interverbandes für Rettungswesen (IVR) geregelt. Dies gilt auch für die entsprechenden Kursleiter. Bei den Samaritern haben die Kursleiter je nachdem welche Kurse durchgeführt werden, den Kursleiter IVR 2 für Standartkurse (Nothilfe-/ BLS-AED- und Kurs Notfällen bei Kindern) oder den Kursleiter IVR 3 für individuelle Kurse und Ausbildner in den Samaritervereinen. Der jeweilige Ausbildungsstand erfordert entsprechende Weiterbildungsstunden pro Jahr.

Zu einer solchen Weiterbildung von 7 Stunden trafen sich die Samariterlehrer und Kursleiter IVR 3. Das Kursleiterteam um Armin Vetter (Rettungsdienst Glarus) und Vreni Kubli (Ausbildungsverantwortliche des Samariterverbandes Glarnerland) verlangte von den Teilnehmern wieder einiges in Sachen Erste Hilfe. So wurden Patienten nach dem ABCDE-Schema beurteilt und dem Rettungsdienst übergeben. Oder neben dem Spineboard (Rückenbrett) auch die Schaufeltrage und die Vakuummatratze zur Rettung eines Rückenverletzten eingesetzt. Das interessante Üben wurde durch ein feines Mittagessen im Restaurant Schützenhaus unterbrochen. Nachdem alle Teilnehmer verköstigt waren, ging es mit verschiedenen Fallbeispielen weiter, in den die aufgefrischten Themen nochmals praktisch angewendet werden konnten.

So gingen die 7 Stunden Weiterbildung schnell über die Bühne. Das Feedback der Teilnehmer war durchwegs positiv, obwohl dies eine Pflichtweiterbildung war.