Obst und Gemüse auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln geprüft

Durch präzise Nachweismethoden lassen sich Spuren von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln feststellen. Rückstände müssen so niedrig sein, dass sie die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher nicht gefährden. Die überprüften Produkte im Glarnerland waren einwandfrei.



Spuren von Pflanzenschutzmitteln lassen sich durch moderne Methoden feststellen • (Foto: Branex Stock)
Spuren von Pflanzenschutzmitteln lassen sich durch moderne Methoden feststellen • (Foto: Branex Stock)

Bis zu einem gesetzlich festgelegten Rückstandshöchstgehalt (RHG) sind Pflanzenschutzmittel-Rückstände in Lebensmitteln erlaubt. Der RHG gibt an, welche Menge eines Pflanzenschutzmittelwirkstoffs ein Lebensmittel höchstens enthalten darf. Der RHG eines Wirkstoffs liegt deutlich unter dem für das betreffende Mittel gesundheitlich relevanten Wert. Eine Überschreitung führt dazu, dass das Lebensmittel nicht mehr legal auf dem Markt ist.

Keine Beanstandung im Kanton Glarus

Von Januar bis Oktober 2023 wurden durch die amtliche Lebensmittelkontrolle in Graubünden und Glarus 24 Früchte und 18 Gemüse bei 17 Detailhändlern erhoben und im Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit für die Messung vorbereitet. Im Kantonalen Labor Zürich wurden die Proben auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln überprüft.

Im Kanton Glarus wurden Proben von Schweizer Himbeeren, sowie Heidelbeeren und Johannisbeeren aus den Niederlanden erhoben. Sie stammten aus dem konventionellen Anbau und erwiesen sich alle als konform. Insgesamt erwiesen sich 39 Proben als einwandfrei. In Graubünden mussten Okra und Bohnen aus Thailand sowie ein Salat aus Italien aufgrund einer Überschreitung beanstandet werden. Die Importverantwortlichen wurden aufgefordert, die Ursachen abzuklären und im Rahmen der Qualitätssicherung wirksame Massnahmen zu ergreifen.