Bis zu einem gesetzlich festgelegten Rückstandshöchstgehalt (RHG) sind Pflanzenschutzmittel-Rückstände in Lebensmitteln erlaubt. Der RHG gibt an, welche Menge eines Pflanzenschutzmittelwirkstoffs ein Lebensmittel höchstens enthalten darf. Der RHG eines Wirkstoffs liegt deutlich unter dem für das betreffende Mittel gesundheitlich relevanten Wert. Eine Überschreitung führt dazu, dass das Lebensmittel nicht mehr legal auf dem Markt ist.
Keine Beanstandung im Kanton Glarus
Von Januar bis Oktober 2023 wurden durch die amtliche Lebensmittelkontrolle in Graubünden und Glarus 24 Früchte und 18 Gemüse bei 17 Detailhändlern erhoben und im Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit für die Messung vorbereitet. Im Kantonalen Labor Zürich wurden die Proben auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln überprüft.
Im Kanton Glarus wurden Proben von Schweizer Himbeeren, sowie Heidelbeeren und Johannisbeeren aus den Niederlanden erhoben. Sie stammten aus dem konventionellen Anbau und erwiesen sich alle als konform. Insgesamt erwiesen sich 39 Proben als einwandfrei. In Graubünden mussten Okra und Bohnen aus Thailand sowie ein Salat aus Italien aufgrund einer Überschreitung beanstandet werden. Die Importverantwortlichen wurden aufgefordert, die Ursachen abzuklären und im Rahmen der Qualitätssicherung wirksame Massnahmen zu ergreifen.