Obst und Gemüse auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln untersucht

Die amtliche Lebensmittelkontrolle hat Obst und Gemüse untersucht. Es wurde keine Überschreitung der Höchstwerte festgestellt, trotzdem gab es insgesamt einzelne Beanstandungen.



Lebensmittelkontrolle (zvg)
Lebensmittelkontrolle (zvg)

In der Schweiz sowie im Ausland werden bei der Produktion von Obst und Gemüse chemische Hilfsstoffe eingesetzt, um Schädlinge und Krankheiten zu bekämpfen. Die Anwendung dieser Agrochemikalien unterliegt gesetzlichen Regelungen, die sicherstellen sollen, dass Rückstände auf den Produkten im Verkauf innerhalb erlaubter Grenzen bleiben.

Im Jahr 2024 führte die amtliche Lebensmittelkontrolle Tests in den Kantonen Graubünden und Glarus durch, bei denen insgesamt 44 Proben aus der Schweiz, der EU und Thailand untersucht wurden. Diese umfassten Gemüse wie Salate und Spinat sowie eine Vielzahl von Früchten. Im Kantonalen Labor Zürich wurden rund 450 Wirkstoffe auf ihre Rückstände hin überprüft.

Obwohl keine Überschreitungen der Höchstwerte festgestellt wurden, gab es insgesamt drei Beanstandungen bei Schweizer Obst. Zum einen wurde auf Bio-Johannisbeeren ein Spritzmittel nachgewiesen, welches im Biolandbau nicht angewendet werden darf. Der Grund dafür war eine Abdrift des Wirkstoffs von einer Nachbarparzelle mit konventionellem Landbau. Zum anderen wurde auf Freilanderdbeeren ein für Erdbeeren nicht zugelassener Wirkstoff entdeckt, welcher ebenfalls beim Spritzen einer benachbarten Obstanlage, auf welcher das Mittel zugelassen war, durch den Wind verschleppt wurde. Zusätzlich wurden auf Äpfeln Rückstände eines Keimhemmers nachgewiesen, der ursprünglich für Kartoffeln gedacht war. Die Untersuchungen ergaben, dass die Äpfel zuvor für 24 Stunden in einem Raum gelagert worden waren, in dem zwei Jahre zuvor Kartoffeln mit diesem Keimhemmer behandelt worden waren. 

Bei dieser Untersuchung wurden auch acht Proben aus dem Kanton Glarus unter die Lupe genommen, von denen eine beanstandet wurde.