Öffentliche Mitfinanzierung an touristische Kerninfrastrukturen der Sportbahnen Elm AG

Der Regierungsrat hat vom Vorgehen bezüglich Vorhaben der Sportbahnen Elm Kenntnis genommen.



Aus den Verhandlungen des Regierungsrates (Bild: e.huber)
Aus den Verhandlungen des Regierungsrates (Bild: e.huber)

Ausgangslage

Die Sportbahnen Elm AG haben im vergangenen Jahr das Konzept Futuro ausgearbeitet. Dieses beinhaltet Investitionen in eine neue zusätzliche Beschneiungs-Infrastruktur, Pistenkorrekturen und eine Teilsanierung der Bilanz. Mit diesen Massnahmen glauben die Projektverfasser die langfristige, nachhaltige Existenz der Sportbahnen Elm mit grosser Wahrscheinlichkeit sicherstellen zu können.

Die Sportbahnen Elm suchen bei der Realisierung dieser Investitionen um öffentliche Finanzhilfen für touristische Kerninfrastrukturen nach. Vorliegend soll die Öffentlichkeit über den Stand dieses Vorhabens und die aktuelle Terminplanung informiert werden.

Aktualisierte Terminplanung der Sportbahnen Elm AG

Die ursprüngliche Terminplanung der Sportbahnen Elm AG sah die Einreichung eines Baugesuches für den 9. Januar 2019 vor. Gleichzeitig sollten auch die Arbeiten gemäss Submissionsgesetz durch die Sportbahnen Elm AG ausgeschrieben werden. Vor allem die Verhandlungen mit den Umweltverbänden zogen sich jedoch in die Länge. Weiterhin wollen die Sportbahnen Elm AG aber an einem Baubeginn im Sommer 2019 festhalten.

Am 28. März 2019 werden nun das Baugesuch und die submissionsrechtliche Ausschreibung im Amtsblatt des Kantons Glarus publiziert. Durch das gleichzeitige Einleiten des Ausschreibungsverfahrens soll die Dauer der parallellaufenden Baugesuchbehandlung optimal genutzt werden, um bei erteilter Baubewilligung unverzüglich mit den Bauarbeiten beginnen zu können.

Ablauf Gesuchbehandlung

Der Regierungsrat hat mit Schreiben an die Sportbahnen Elm AG vom 15. Januar 2019 festgehalten, dass er das Gesuch auch unter der nötigen Dringlichkeit mit der von der Landsgemeinde und dem Landrat geforderten Seriosität prüfen wird. Die Gründung der FinanzInfra-Gesellschaft kann gemäss Beschluss der Landsgemeinde erst erfolgen, wenn der Landrat das Gesuch bewilligt und die nötigen Mittel freigegeben hat. Es obliegt der FinanzInfra-Gesellschaft, den Auftrag zu vergeben; sie ist es, die Eigentum an den Infrastrukturen erwirbt.

Eine gleichzeitig mit der Baugesucheingabe erfolgende Ausschreibung der Arbeiten kann politische Fragen aufwerfen, auch wenn damit die von der Landsgemeinde beschlossenen Zuständigkeiten nicht verletzt werden. Die Arbeiten sind deshalb unter dem Vorbehalt auszuschreiben, dass die Arbeitsvergabe erst durch die noch zu gründende FinanzInfra AG erfolgen könne, wobei deren Gründung eine erteilte Baubewilligung sowie die Mittelfreigabe durch den Landrat voraussetzt.

Terminplanung Kanton

Seitens des Kantons hat eine vorgezogene Ausschreibung kaum Auswirkungen auf die Prüfarbeiten. Das Risiko, bei einer allfälligen Rückweisung des Baugesuchs und anschliessender Anpassung des Bauvorhabens, die Ausschreibung wiederholen zu müssen, liegt bei der Sportbahnen Elm AG. Zeitkritische Abklärungen wie ein Gutachten zur geplanten Beschneiung der Talabfahrt befinden sich bereits in Arbeit. Soll der Landrat noch vor der Sommerpause in der Juni-Sitzung über die Freigabe der Mittel entscheiden können, müssen die Prüfarbeiten inklusive der Beratungen in der landrätlichen Kommission bis Anfang Juni abgeschlossen sein. Dies erfordert in Einzelfällen paralleles Arbeiten und intensiven Informationsaustausch unter den betroffenen Amtsstellen und der Gemeinde Glarus Süd.