Öffentliche Mitgliederversammlung der CVP des Kantons Glarus

Gutheissung sämtlicher Geschäfte der Landsgemeinde gemäss Antrag des Landrates.

Unterstützung der CVP des Kantons Glarus von Walter Salvadori zum Verwaltungsrichter. Nein zur Vollgeldinitiative. Ja zum Spielbankengesetz.

 



Marco Hodel referierte über das Öffentlichkeitsprinzip und die Finanzierung der touristischen Kerninfrastrukturen
Marco Hodel referierte über das Öffentlichkeitsprinzip und die Finanzierung der touristischen Kerninfrastrukturen

Einen Berg von Themen auf nationaler und kantonaler Ebenen hatten die Mitglieder der CVP des Kantons Glarus am 16. April 2018 in der lintharena sgu zu behandeln. Zwei eidgenössische Vorlagen, über die am 6. Juni abgestimmt werden wird, wurden Parolen gefasst. Die Vollgeldinitiative wird zur Ablehnung empfohlen. Obwohl sie interessante Aspekte in sich trägt, wird sie doch mehrheitlich als Experiment mit ungewissem Ausgang angesehen, was einem ansonsten gut funktionierenden, wenn auch nicht völlig fehlerfreien, Finanzsystem, abträglich ist. Das Geldspielgesetz bekommt die Ja-Parole, da die Vorteile im Kampf gegen Betrug und Geldwäsche überwiegen. Von einer Internet-Zensur könne keine Rede sein. Zudem gelten analoge Regeln schon in verschiedenen europäischen Ländern.

Die Bearbeitung des Landsgemeindememorials mit seinen 14 Traktanden dauerte etwas länger. Was die Wahlen zum Obergerichtspräsidenten betrifft, so wird an der Kandidatur von Erich Hug festgehalten. Zudem unterstützt die CVP Walter Salvadori, BDP, zum Verwaltungsrichter. Der Festsetzung des Steuerfusses für 2019 und dem Memorialsantrag betreffend dem Radroutengesetz, wurde ohne Diskussion der Empfehlung es Landrates gefolgt. Ebenfalls grünes Licht bekam der Antrag zum Öffentlichkeitprinzip. Im Moment geht es um einen Grundsatzentscheid, dem die CVP positiv gegenübersteht zumal z.B. Steuerdaten oder staatsischerheitsrelevante Akten weiterhin nicht zugänglich sein werden, ebenso Sitzungen des Regierungsrates und der Kommissionen. Es bleibt die gesetzliche Umsetzung abzuwarten, welche an einer nächsten Landsgemeinde vorgelegt werden muss. Der Memorialantrag «Ergänzung von Artikel 200 des Einführungsgesetzes zum Schweiz. ZGB» (Finanzierung Hochwasserschutz) wird zur Ablehnung empfohlen, da die bestehenden Vorschriften bei richtiger Anwendung völlig genügen. Den Änderungen zum Bundesgesetz über den Umweltschutz, dem Schutz der Gewässer und dem Tierseuchengesetz können zur Annahme empfohlen werden, ebenso das Einführungsgesetz über die Landwirtschaft, bäuerliches Bodenrecht und die landwirtschaftliche Pacht, auch wenn die Anwesenden es aus touristischer Sicht bedauerten, dass keine flexiblere Lösung des Alpabfahrttermins in die Vorlage eingeflossen ist. Die Änderungen über den Finanzausgleich kann ebenfalls dem Antrag des Landrates gefolgt werden. Mehr zu reden gaben die Kredite zur Sanierung respektive Ausbau der lintharena sgu. Die CVP Glarus plädiert für die Variante II Sanierung und Ausbau, denn die zu erwarteten Vorteile in sportlicher, gesellschaftlicher und kultureller Hinsicht einer Spotanlage mit überregionalen Bedeutung rechtfertigen die zu erwartenden Kosten.
Dieselben Gedanken, trotz eines eingebrachten und nach Diskussion klar negierten Ablehnungsantrages, herrschten auch bei der Vorlage über die Gesetzesänderungen zur Entwicklung des Tourismus sowie der Gewährung eines Rahmenkredits an die Mitfinanzierung von touristischen Kerninfrastrukturen. Ist doch der Tourismus im Kanton Glarus ein nicht zu unterschätzender Wirtschaftszweig, den es für die Zukunft fit zu machen gilt. Zu guter Letzt wurde empfohlen, die Änderungen des Strassengesetzes an der Landsgemeinde ebenfalls anzunehmen.