«Öffentlicher Verkehr für alle Gemeinden»: Glarner Regierung schickt Memorialsantrag und Gegenvorschlag in die Vernehmlassung

Im Februar 2018 reichte der Dorfverein Sool einen Memorialsantrag ein, der den Anschluss aller Glarner Dörfer an den öffentlichen Verkehr in der Verfassung verankert. Die Glarner Regierung möchte dieses Begehren lieber auf Gesetzesstufe regeln.



Medienmitteilung Regierungsrat (Bild: e.huber)
Medienmitteilung Regierungsrat (Bild: e.huber)

2017 zeigte eine Wirkungsanalyse auf, dass verschiedene Glarner Buslinien wenig frequentiert werden und über ungenügende Kostendeckungsgrade verfügen. Die vom Regierungsrat verabschiedeten Massnahmen sahen vor, die entsprechenden Abschnitte einzustellen. Unter anderem sollte auch die Linie Schwanden–Sool ab Dezember 2019 nicht mehr bedient werden. Sie wies eine ungenügende Auslastung mit durchschnittlich einem Fahrgast pro Kurs auf. Die beabsichtigte Streichung der Buslinie stiess in Teilen der Bevölkerung und Politik auf Unverständnis. Um sie zu verhindern, reichte der Dorfverein Sool im Februar 2018 den Memorialsantrag «Öffentlicher Verkehr für alle Gemeinden» ein.
Der Kanton und die Gemeinden sollen mit der neuen Bestimmung verpflichtet werden, für einen Anschluss aller Dörfer an den öffentlichen Verkehr zu sorgen, unabhängig wirtschaftlicher Kriterien.

Regierung macht Gegenvorschlag …

Die Zielsetzung des Memorialsantrags ist dem Regierungsrat klar, allerdings nicht, weshalb das Anliegen zwingend in der Verfassung verankert sein soll. Die Kantonsverfassung ist der höchste Erlass des kantonalen Rechts. In der Verfassung sollten diejenigen Grundsätze stehen, die einer Regelung auf dieser Stufe bedürfen. Die Verankerung in der Verfassung ist nicht unbedingt geboten, aber zulässig. Ein Blick in die Verfassungen der Deutschschweizer Kantone zeigt, dass sich die Kantone in ihren Verfassungen – wie der Kanton Glarus – lediglich zur Förderung des öffentlichen Verkehrs als Grundsatz bekennen. 

Der Regierungsrat anerkennt die politische Diskussion im Rahmen der Wirkungsanalyse und ist bereit, auf die Forderung der Antragssteller einzutreten. Jedoch hat der Vergleich mit den übrigen Deutschschweizer Kantonen gezeigt, dass die Aufnahme der Erschliessungspflicht der Dörfer in der Kantonsverfassung ungewöhnlich wäre. Der Regierungsrat unterbreitet daher einen Gegenentwurf, in welchem dem Anliegen mittels Anpassung des öV-Gesetzes Rechnung getragen wird.

… und schickt Varianten in die Vernehmlassung

Der Regierungsrat möchte in einer Vernehmlassung klären, ob das Anliegen auf Anschluss aller Dörfer an den öffentlichen Verkehr eine breite Akzeptanz geniesst. Auch die Frage, ob dazu eine Verfassungsänderung oder eine Gesetzesänderung vorzunehmen ist, soll anhand eines Fragenkatalogs zur Vernehmlassung geklärt werden. Im Weiteren soll konkret erfragt werden, ob wirtschaftliche Kriterien bei der Angebotsbestimmung für den Kanton eine Rolle spielen sollen oder nicht.

Die Vernehmlassung ist abrufbar.