Öffentlichkeitsgesetz: Verordnung geht in die Vernehmlassung

Der Regierungsrat schickt die Verordnung zum Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (VIDAG) in die Vernehmlassung.



Öffentlichkeitsgesetz: Verordnung geht in die Vernehmlassung (zvg)
Öffentlichkeitsgesetz: Verordnung geht in die Vernehmlassung (zvg)

Die Landsgemeinde stimmte 2021 dem Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen zu (IDAG). Die Vorlage umfasste auch den Aufbau einer Fachstelle Datenschutz, die Erarbeitung der Ausführungsgesetzgebung. 

Die Verordnung zum Gesetz (VIDAG) fasst die Ausführungsbestimmungen dieser drei Teilbereiche in einem Erlass zusammen:

Datenschutz

Im Bereich des Datenschutzes liegt der Schwerpunkt auf den Anforderungen an die Datensicherheit, der Konkretisierung der Informationspflicht bei der Beschaffung von Personendaten sowie auf den neuen Instrumenten zur Durchsetzung des Datenschutzes.

Archivwesen

Im Bereich des Archivwesens wird der Archivierungsprozess dargestellt. Dies umfasst das Angebot amtlicher Dokumente durch die öffentlichen Organe, die Bewertung sowie die Ablieferung und Sicherung des Archivgutes durch das zuständige Archiv. Der Bestand und die Nutzung des Landesarchivs sowie seine weiteren Aufgaben und Befugnisse werden in der Verordnung geregelt.

Aktenführung und Aufbewahrungspflicht

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Konkretisierung der Aktenführung- und Aktenaufbewahrungspflicht. 

Die Verordnung führt Ausnahmen von dem grundsätzlich kostenlosen Zugang zu sensiblen Daten aus. Der Erlass der Ausführungsbestimmungen schafft die rechtlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2023. Damit verbunden ist ein Paradigmenwechsel vom Geheimhaltungs- zum Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung.

Die Vorlage geht nun in die Vernehmlassung; die detaillierten Vernehmlassungsunterlagen können online abgerufen werden.