Ortsplanung Glarus: Es geht weiter!

Am 23. Oktober 2012 informieren die Verantwortlichen über den aktuellen Stand der kommunalen Richtplanung Glarus. Die Informationsveranstaltung bildet den Startpunkt für die gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachung, die bis 26. November allen Interessierten die Gelegenheit gibt, zum kommunalen Richtplan offiziell Stellung zu nehmen.



Ortsplanung Glarus: Es geht weiter!

Entstanden ist der Richtplan unter intensivem Einbezug der Bevölkerung. In vier Foren diskutierten zwischen 20. Mai 2011 und 25. August 2012 jeweils rund 100 interessierte Glarnerinnen und Glarner allgemeine Themen der Gemeindeentwicklung, das räumliche Leitbild und den Richtplanentwurf für die neue Gemeinde. Zur Sprache kamen insbesondere auch heikle Themen: Kernerschliessung und Ortsdurchfahrten sowie einzelne Massnahmen der Siedlungs- und Landschaftsentwicklung, etwa Freiräume, Innenentwicklung, geplante Siedlungserweiterungen und Siedlungsränder.

Der bereinigte Richtplan


Aufgrund der Ergebnisse des Forums und der schriftlichen Hinweise aus der informellen Mitwirkung ist der Richtplan nun bereinigt worden. Am Dienstag, 23. Oktober 2012, um 19.30 Uhr, werden die Verantwortlichen im Saal des Gemeindehauses Ennenda über den aktuellen Stand der Richtplanung informieren.

Die Informationsveranstaltung dient einerseits dem Rückblick auf den bisherigen Erarbeitungsprozess, insbesondere auf die informelle Vernehmlassung im Sommer 2012, und bildet andererseits den Startpunkt für die öffentliche Bekanntmachung Artikel(gemäss Art. 17 des kantonalen Raumentwicklungs- und Baugesetzes). Diese gibt allen interessierten Anspruchsgruppen die Gelegenheit, zum kommunalen Richtplan bis am 26. November 2012 offiziell Stellung zu nehmen. Der Richtplan mit Plänen wird während dieser Zeit auf unserer Homepage aufgeschaltet und in den Gemeindehäusern Ennenda und Glarus aufliegen.

Im Anschluss werden die Eingaben geprüft und der Richtplan entsprechend bereinigt.

Diese bereinigte Version wird durch den Gemeinderat genehmigt und für die Gemeindeversammlung an alle Haushalte verschickt. Mit schriftlichen Anträgen zu Handen der Gemeindeversammlung können dann die Stimmberechtigten noch einmal Eingaben machen.

An der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 22. März 2013 wird der Richtplan verabschiedet. Das behördenverbindliche Planungsinstrument dient als Grundlage für die anschliessende, parzellenverbindliche Nutzungsplanung.