Ostschweizer Anliegen koordinieren

Zusammenarbeit ist bei kantonsüberschreitenden Aufgaben ein Schlüssel für finanzielle Einsparungen und bessere Qualität. Gutes Beispiel dafür ist der gemeinsam beschlossene Massnahmenplan zur Wiederverwertung resp. Entsorgung von alten Strassenbelägen in der Ostschweiz. Beim Thema „Harmonisierung des öffentlichen Beschaffungswesens“ arbeiten die Kantone sogar schweizweit Hand in Hand.



Auch in Sachen Asphalt: Kantonsübergreifende Zusammenarbeit (Bild: ehuber)
Auch in Sachen Asphalt: Kantonsübergreifende Zusammenarbeit (Bild: ehuber)

Appenzell Ausserrhoden war Gastgeber der Frühjahrskonferenz der Bau-, Planungs- und Umweltschutzdirektoren der Ostschweiz (BPUK-Ost). Dazu gehören auch Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden, Schaffhausen, St. Gallen, Thurgau, Zürich und das Fürstentum Liechtenstein. Die Vorsteher der entsprechenden Departemente treffen sich zweimal jährlich in einem der Mitgliederkantone. Gegenseitige Information, Absprachen bei aktuellen Projekten und Problemen sowie Erteilen von Aufträgen an die zuständigen Ostschweizer Fachgremien sind Schwerpunkte der Treffen unter dem Vorsitz des Ausserrhoder Baudirektors und Landammanns Jakob Brunnschweiler.

Alte Strassenbeläge gesondert behandeln

Aufgrund der Umweltschutzgesetzgebung des Bundes sind die Kantone verpflichtet, alte Strassenbeläge, die polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) enthalten, bei einer Strassensanierung gesondert zu behandeln. Die Ostschweiz hat sich deshalb entschlossen, diese Aufgabe gemeinsam zu bewältigen. Unter der Federführung des Amtes für Umweltschutz des Kantons Thurgau ist ein Massnahmenpapier entstanden, das eine Harmonisierung und Professionalisierung im Umgang mit PAK-haltigen Strassenbelägen garantiert - und auch die (Wieder-) verwendung resp. Entsorgung regelt. So wird in Zukunft ostschweizweit nach den gleichen Richtlinien verfahren.

Kein umfassendes Bundesgesetz erwünscht

Bei der öffentlichen Beschaffung existiert heute mit der interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) eine schweizweite Konkordatsregelung. So gelten z. B. die gleichen Schwellenwerte oder Vergabeverfahren für Kantons- und Gemeindeangelegenheiten. Der Bund möchte künftig eine andere Lösung; er drängt auf eine weitestgehende Harmonisierung des öffentlichen Beschaffungswesens in einem umfassenden Bundesgesetz - und will damit das heutige Konkordat ersetzen. Die BPUK-Ost-Vertreter stehen dieser Lösung skeptisch bis ablehnend gegenüber, weil sie die kantonale Beschaffungsautonomie erheblich einschränkt und den Kantonen nur noch marginalen Handlungsspielraum bietet.

Die Ostschweizer Bau- und Umweltdirektoren unterstützen aber den Vorschlag der BPUK-Schweiz, der anstelle eines umfassenden Bundesgesetzes nur ein schlankes Rahmengesetz auf Stufe Bund vorsieht. Sollte sich diese Rahmengesetzlösung nicht durchsetzen, soll das heutige Konkordat gestärkt und dort angepasst und ausgebaut werden, wo konkreter Handlungsbedarf besteht.