Mit der Änderung der Verordnung zur Ordnungsbussengesetzgebung des Bundes kann das Departement Sicherheit und Justiz den Gemeinden ermöglichen, im Bereich des ruhenden Verkehrs alle Ordnungswidrigkeiten im Ordnungsbussenverfahren zu ahnden. Mit dieser Änderung soll unter anderem die Kontrollarbeit der Gemeinden erleichtert werden. Die neue Regelung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.