Parkbussen: Gemeinden bekommen mehr Kompetenzen

Der Regierungsrat ändert die der Verordnung zur Ordnungsbussengesetzgebung des Bundes.



Mitteilung Departement Sicherheit und Justiz (zvg)
Mitteilung Departement Sicherheit und Justiz (zvg)

Mit der Änderung der Verordnung zur Ordnungsbussengesetzgebung des Bundes kann das Departement Sicherheit und Justiz den Gemeinden ermöglichen, im Bereich des ruhenden Verkehrs alle Ordnungswidrigkeiten im Ordnungsbussenverfahren zu ahnden. Mit dieser Änderung soll unter anderem die Kontrollarbeit der Gemeinden erleichtert werden. Die neue Regelung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.