Parlamentswahlen sind Proporzwahlen

Am 7. März und Vortage wird in Glarus Nord neben dem Regierungsrat auch das neue Gemeinde-Parlament gewählt. Der Regierungsrat wird nach dem Majorz-, das Parlament nach dem Proporzsystem gewählt.



Der Regierungsrat wird nach dem Majorz-
Der Regierungsrat wird nach dem Majorz-

Beim Majorzverfahren kann jeder im Kanton Stimmberechtigte auf den Wahlzettel geschrieben werden. Einzige Einschränkung: Jeder Name darf nur einmal aufgeführt sein. Und mehr als fünf Namen machen den ganzen Wahlzettel ungültig.

Anders beim Parlament. Hier ist nur wählbar, wer im eigenen Wahlkreis auf einer eingereichten Liste aufgeführt ist. Näfelser oder Biltner können also - ungeachtet aller Sympathien - keine Kandidaten vom Kerenzerberg wählen. Selbst wenn diese auf einer Liste des Wahlkreises Mollis/Kerenzen figurieren.
Dafür hat man bei der Auswahl mehr Möglichkeiten. Man kann eine Parteiliste nehmen und diese unverändert einlegen. Man kann eine solche auch beliebig abändern. Oder die leere Liste nehmen und mit Namen füllen.
Allerdings darf ein Name nicht mehr als zwei Mal aufgeführt sein und die gesamte Anzahl der ausgefüllten Zeilen darf nicht grösser sein als die Anzahl der zu vergebenden Sitze. Das sind in Mollis/Kerenzen neun, in den beiden andern Wahlkreisen je zwölf Sitze. Überzählige Zeilen würden von unten her gestrichen, doch der Wahlzettel selber bleibt gültig.

Auf der leeren Liste kann eine Parteibezeichnung angegeben werden. Damit werden leere Zeilen zu Stimmen für diese Partei. Wenn alle Zeilen ausgefüllt werden, bewirkt die Parteibezeichnung nichts. Und wer Parteistimmen abgeben will, nimmt dafür wohl einfacher eine Parteiliste und ändert sie nach seinen Wünschen ab.

Bei beiden Wahlverfahren ist es zulässig, weniger Zeilen auszufüllen, als Sitze zu vergeben sind. Das Wahlergebnis wird dadurch allerdings unterschiedlich beeinflusst.
Beim Majorzverfahren drückt jede nicht abgegebene Stimme das absolute Mehr nach unten. Das heisst, jede abgegebene Stimme hat so mehr Gewicht. Über alle Wahlberechtigen gesehen mag dieser Effekt nicht gross sein. Aber wenn das alle machen würden, könnte ein Kandidat mit einer einzigen Stimme gewählt werden.

Beim Proporzverfahren macht es einen Unterschied, ob die leeren Zeilen auf einer Parteiliste oder auf der leeren sind. Leere Zeilen auf der leeren Liste ohne Parteibezeichnung verfallen, der Wähler schwächt so also - im Gegensatz zum Majorz - seinen Einfluss.
Nicht so auf den Parteilisten: Hier sind leere Zeilen das, was die Parteien am meisten schätzen. Sie werden als gültige Stimmen gezählt, ohne dass der Wähler auf die Besetzung Einfluss nimmt. Der Sitz bekommt also, wer von der Partei ohnehin favorisiert worden ist.

Nach der Wahl werden die Stimmen gezählt. Das ist bei der Regierungsratswahl keine grosse Sache, hier sind die Resultate schon bald nach 13 Uhr zu erwarten.

Bei der Parlamentswahl ist das komplizierter, da sowohl die Stimmen der Parteien als auch die der Kandidaten auszuwerten sind. Wenn dann feststeht, wieviel Stimmen jede Partei im Wahlkreis hat, werden die Sitze in einem zweistufigen Verfahren auf die Parteien und bei diesen auf die Kandidaten verteilt, die innerhalb ihrer Liste am meisten Stimmen erreicht haben.

Diese Auszählung nimmt recht viel Zeit in Anspruch, die Resultate sind daher erst gegen Abend zu erwarten.
Und das Wahlbüro legt Wert auf die Feststellung: Es werden alle Resultate gemeinsam bekannt gegeben. Es bringt also nichts, das Wahlbüro mit Anfragen zu behelligen.