Parolen der BDP zu den Landsgemeindegeschäften

Die BDP diskutiert die Geschäfte der Landsgemeinde und fasst dazu ihre Parolen – ganz im Sinne von Landrat und Regierung. Die Parolen zu den Traktanden 4 (Änderung des EG ZGB – Bereich Kindes- und Erwachsenenschutz), 5 (Änderung des Gesetzes über das Gesundheitswesen) und 6 (Änderung des Publikationsgesetzes), wurden einstimmig gefasst.



Parolen der BDP zu den Landsgemeinde- geschäften 2019
Parolen der BDP zu den Landsgemeinde- geschäften 2019

Heftiger war dann die Diskussion bei Traktandum 7 betreffend dem Memorialsantrag «Ladenöffnungszeiten am Samstag und an Feiertagen». Dieser sieht vor, dass an Samstagen und vor Feiertagen die Läden um 17 Uhr schliessen müssen. Die Befürworter argumentierten mit den langen Arbeitszeiten für die Angestellten und dass längere Öffnungszeiten nicht dazu beitragen, die Umsätze zu steigern. Die Gegner des Memorialsantrages wollen den einzelnen Ladenbesitzern nicht vorschreiben, wann sie ihre Läden schliessen müssen. Der Entscheid war dann eindeutig – zwei Drittel der Anwesenden wollen an den gültigen Gesetzen festhalten und lehnen den Memorialsantrag ab.

Landrat Luca Rimini war es vorbehalten, die sehr komplexe Vorlage «Änderung des Steuerrechts», die fünf Teilbereiche umfasst, den Anwesenden zu erklären.

Teil A der Vorlage sieht Anpassungen vor, die aufgrund von Änderungen der Bundesgesetzgebung in die Kantonale Gesetzgebung aufzunehmen sind.

Teil B der Vorlage sieht den Bausteuerzuschlag – wie wir ihn beim Kanton kennen – für die Gemeinden vor. Dieses Instrument soll bei grossen Investitionsvolumen angewendet werden können. Damit wird erreicht, dass z.B. Infrastrukturvorhaben gebaut werden können, ohne dass eine Steuererhöhung notwendig ist.

Teil C der Vorlage betrifft den Memorialsantrag der CVP «Für eine faire Entlastung aller Steuerzahler und deren Familien». Dabei geht es um die Abzüge in der Steuererklärung für selbstbezahlte Krankheitskosten und die Krankenkassenprämien. Seit der letzten Anpassung vor rund 10 Jahren sind die Krankenkassenprämien um ca. 30 Prozent gestiegen. Es dürfte deshalb einfach nachvollziehbar sein, dass die steuerlichen Maximalabzüge den aktuellen Verhältnissen angepasst werden sollen.

Die nachfolgenden Teile D und E der Steuervorlage kommen nur zum Tragen, wenn am 19. Mai das Schweizervolk der Eidgenössischen Vorlage «STAF» zustimmt.

Teil D will, dass die bevorzugte Besteuerung von sogenannten «Briefkastenfirmen» aufgehoben respektive entsprechend angehoben wird. Auf der anderen Seite sollen «Glarner KMU’s» steuerlich entlastet werden. Dies sichert Arbeitsplätze im Kanton. Die Steuererhöhung auf der einen und die Steuersenkung auf der anderen Seite führen dazu, dass letztendlich etwa die gleichen Steuererträge erwartet werden können.

Teil E regelt einerseits den Finanzausgleich zwischen dem Kanton und den Gemeinden und andererseits unter den Gemeinden. Dieser Finanzausgleich ist befristet auf die Jahre 2020 – 2023. Aufgrund der gemachten Erfahrungen können dannzumal definitive Ausgleichsmassnahmen beschlossen werden.

Die Parole zur gesamte «Steuervorlage» lautete dann einstimmig Ja.

Engagiert wurden bei der letzten Vorlage «Änderung des Gesetzes über die öffentlichen Ruhetage» die Meinungen ausgetauscht. In der Abstimmung setzte sich der Antrag von Regierung und Landrat äusserst knapp gegen den Antrag «alles beim Alten zu belassen» durch.