Personelle Veränderungen in der Linthkommission

Anlässlich ihrer ordentlichen Sitzung am 12. Mai hat die Linthkommission die Anpassungen der Verordnungen über den Schutz und die Nutzung des Linthwerks verabschiedet. Zudem hat sie den Zusammenarbeitsvertrag mit der Linthebene-Melioration genehmigt und die Ergebnisse des Jahressicherheitsberichts 2015 zur Kenntnis genommen. Anfang Juni kommt es in der Linthkommission zu personellen Veränderungen.



Der St. Galler Regierungsrat Willi Haag ist seit dem Inkrafttreten des interkantonalen Linthkonkordats am 1. Januar 2004 Präsident der Linthkommission. (Archivbild: e.huber)
Der St. Galler Regierungsrat Willi Haag ist seit dem Inkrafttreten des interkantonalen Linthkonkordats am 1. Januar 2004 Präsident der Linthkommission. (Archivbild: e.huber)

Der St. Galler Regierungsrat Willi Haag ist seit dem Inkrafttreten des interkantonalen Linthkonkordats am 1. Januar 2004 Präsident der Linthkommission. In dieser Funktion hat er vor allem die Gesamtsanierung des Linthwerks während der gesamten Planungs- und Bauzeit als Gesamtverantwortlicher begleitet. Trotz Einsprachen gegen die beiden Teilprojekte Escher- und Linthkanal konnte das Projekt «Linth 2000» effizient und ohne Kostenüberschreitung umgesetzt werden. Willi Haag, seit 16 Jahren Mitglied der Kantonsregierung, gibt nun sein Amt als langjähriger Vorsteher des Baudepartements per Ende Mai ab. In seine Fussstapfen tritt der neu gewählte St. Galler Regierungsrat Marc Mächler, der damit auch das Präsidium der Linthkommission übernehmen wird.

Ebenfalls einen Wechsel gibt es beim Schwyzer Vertreter der Linthkommission. Landammann Andreas Barraud, Vorsteher des Umweltdepartements und seit acht Jahren Mitglied der Linthkommission, übernimmt neu das Volkswirtschaftsdepartement. Deshalb wird der im April gewählte Regierungsrat René Bünter als neuer Vorsteher des Umweltdepartements in der Linthkommission Einsitz nehmen. Die Regierung des Kantons Schwyz muss diesen Entscheid im Juli noch bestätigen.

Die Linthkommission dankt den beiden ausscheidenden Mitgliedern und würdigt deren Verdienste in der besonders anspruchsvollen Phase der Gesamtsanierung des Linthwerks.

Anpassung der Verordnungen


Die Anfang 2004 in Kraft getretenen Verordnungen über den Schutz und die Nutzung der Anlagen des Linthwerks wurden angepasst und von der Linthkommission jetzt definitiv verabschiedet. Wegleitend für diese Anpassungen sind die Erfahrungen nach Beendigung der Bauzeit. Insbesondere die wachsende Bedeutung des Linthwerks als Naherholungsgebiet und Erlebnisraum für die Bevölkerung und Besucher hat den Nutzungsdruck und die damit verbundenen Ansprüche deutlich erhöht. Die neuen Schutzgebiete, aber auch die Nutzung der Strassen und Wege im Linthwerkperimeter verlangten Ergänzungen bei den Verordnungen. Unverändert geblieben ist die Regelung betreffend Schifffahrt auf dem Linthkanal.

Das Organisationsreglement, das die Aufgaben und Kompetenzen der Linthverwaltung als geschäftsführendes Organ regelt, wurde ebenfalls den neuen Anforderungen angepasst. Die Linthkommission hat damit ihr Ziel erreicht, den geordneten Betrieb des neuen Linthwerks sicherzustellen und den nachfolgenden Mitgliedern in der Kommission nicht nur ein sicheres, sondern auch ein gut funktionierendes Werk übergeben zu können.

Alle Verordnungen und das Organisationsreglement werden demnächst in den Amtsblättern der Konkordatskantone Glarus, Schwyz, St. Gallen und Zürich publiziert.

Zusammenarbeit mit Linthebene-Melioration geregelt


Die Linthebene-Melioration als öffentlich-rechtliche Anstalt hat die Aufgabe, die Ertragsfähigkeit des Bodens im Gebiet angrenzend an das Linthwerk, zu erhalten, die Bewirtschaftung nach der Bodenbeschaffenheit zu fördern sowie die Werkanlagen zu unterhalten, zu erneuern und zu ergänzen. Während die Linthunternehmung ein Instrument des Wasserbaus ist, dienen die Meliorationswerke der Bodenverbesserung.

Saisonal bedingt fallen die Arbeiten für den laufenden Unterhalt des Linthwerks wie auch der Linthebene-Melioration unregelmässig an. Es braucht nicht immer gleich viel Personal und auch die Maschinen und Geräte kommen unregelmässig zum Einsatz. Deshalb wird die Zusammenarbeit im Bereich der Unterhaltsarbeiten zwischen der Linthverwaltung und der Linthebene-Melioration verstärkt. Die Linthkommission und die Verwaltungskommission der Linthebene-Melioration wollen die Zusammenarbeit in einem Vertrag regeln. Dieser Vertrag wurde von der Linthkommission jetzt genehmigt.

Jahressicherheitsbericht 2015


Der Jahressicherheitsbericht ist ein von der Linthkommission jährlich eingefordertes Kontrollinstrument. Der Bericht basiert auf einer Jahresinspektion durch externe Experten und durch Vertreter des Linthwerks entlang dem Escher- und Linthkanal. Auch die von den Linthaufsehern über das Jahr gemeldeten und protokollierten Beobachtungen werden diskutiert und fliessen in den Bericht ein. Die Sicherheit der Anlagen wird beurteilt und die Vorgaben und Unterhaltsmassnahmen für das neue Betriebsjahr werden festgelegt. Die jährliche Inspektion im Herbst erlaubt es, festgestellte Defizite unmittelbar nach der Hochwassersaison zu erkennen und allfällige ausserordentliche und dringende Unterhaltsmassnahmen noch vor der nächsten Hochwasserperiode in Angriff zu nehmen.

Die Ergebnisse des Jahressicherheitsberichts 2015 sind positiv. Der zusammenfassende Expertenbericht hält fest, dass es keine erkennbaren Sicherheitsdefizite gibt, die bei einem grossen Hochwasserereignis zu einer unmittelbaren Gefährdung der Umgebung und der Gemeinden des Linthgebiets führen können. Die externen technischen Experten und der Umweltexperte beurteilen die bisherigen Konzepte des Betriebes und des Unterhaltes als angemessen und wirksam. Das Linthwerk gilt als betriebssicheres, gut in die Landschaft eingepasstes Hochwasserschutzbauwerk.

Namensliste der Pächter wird öffentlich


Die «Obersee Nachrichten» verlangten die Einsicht in die Namensliste der 89 Pächter am Escher- und Linthkanal. Die Linthkommission hat sich aus Gründen des Datenschutzes entschieden, die Liste nicht öffentlich zu machen. Nun hat das Verwaltungsgericht anders entschieden und die Offenlegung der Namen der Pächter verlangt. Die Linthkommission akzeptiert diesen Entscheid, der keinerlei Einfluss auf die bestehenden und rechtskräftigen Pachtverträge hat.