Pflege- und Betreuungsgesetz: Versorgungsplanung und Verordnung gehen in die Vernehmlassung

Der Regierungsrat verabschiedet die Versorgungsplanung gemäss Pflege- und Betreuungsgesetz und die Pflege- und Betreuungsverordnung zuhanden der Vernehmlassung. Das neue Pflege- und Betreuungsgesetz soll per 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt werden.



Ab 2023 ist der Kanton für die Pflege und Betreuung der Menschen im Kanton Glarus zuständig • (Foto: iStock)
Ab 2023 ist der Kanton für die Pflege und Betreuung der Menschen im Kanton Glarus zuständig • (Foto: iStock)

Die Landsgemeinde 2021 stimmte dem neuen Pflege- und Betreuungsgesetz (PBG) zu. Mit dem neuen Gesetz geht die Verantwortung für die Langzeitpflege von den Gemeinden auf den Kanton über. Dieser muss eine Planung für eine bedarfsgerechte und wohnortsnahe Versorgung mit Pflege- und Betreuungsleistungen erstellen und gestützt darauf die Angebote sichern. Zudem sollen die Aus- und Weiterbildung gefördert sowie Bezugspersonen und Freiwillige unterstützt werden. Die Gemeinden bleiben Eigentümerinnen ihrer Alters- und Pflegeheime.

Das PBG ist formell per 1. Januar 2023 in Kraft zu setzen. Mit der Erhöhung der Kantonssteuern (Steuerfuss) um 5 Prozentpunkte per 2023 schuf die Landsgemeinde 2022 die finanzielle Grundlage dazu.

Versorgungsplanung bleibt herausfordernd

Bisher bestand nur eine kantonale Versorgungsplanung für die Behandlungen in Pflegeheimen gestützt auf das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG). Basierend auf dieser Versorgungsplanung erliess der Regierungsrat die Pflegeheimliste. Diese legte die Anzahl der bewilligten Betten der einzelnen Alters- und Pflegeheime fest. Die neue Versorgungsplanung umfasst hingegen neben stationären auch ambulante und intermediäre Angebote sowie spezialisierte Leistungen wie Palliative Care, Kinderspitex, onkologische oder gerontopsychiatrische Angebote. Während im stationären Bereich ein leichter Rückgang erwartet wird, sieht die Versorgungsplanung bei den ambulanten Pflegeleistungen ein deutliches Wachstum voraus. Unternehmerisch löst dies grosse Herausforderungen aus.

Umfangreiches Regelwerk

Die Umsetzung des PBG erfordert den Erlass von verschiedenen Ausführungsbestimmungen. Eine Projektgruppe mit Vertretern des Kantons, der Gemeinden sowie der Verbände der ambulanten und stationären Leistungserbringer (Spitex-Kantonalverband, Curaviva-Insos Glarus) erarbeitete dazu einen Vorentwurf für eine Pflege- und Betreuungsverordnung (PBV). Die PBV regelt und konkretisiert dabei insbesondere:

  • Zuständigkeiten für den Vollzug und Einbindung der Leistungserbringer
  • Voraussetzungen für Betriebsbewilligungen
  • erforderliches Angebot und dessen Erreichbarkeit und Qualität
  • Zusammenarbeit unter den Leistungserbringern
  • Tarifgestaltung und Restfinanzierung
  • subsidiäre Massnahmen für ein aktives und selbstbestimmtes Leben von pflege- und betreuungsbedürftigen Personen zu Hause
  • Beiträge an Kurse der Grundpflege und Betreuung für Bezugspersonen
  • Beiträge für Bezugspersonen
  • Rechnungslegung

    Finanzielle Auswirkungen

Mit dem Inkrafttreten des PBG übernimmt der Kanton ab dem Jahr 2023 die bisher von den Gemeinden bezahlten Beiträge an die Pflegerestkosten, ungedeckten Heimkosten und weitere Beiträge wie gemeinwirtschaftliche Leistungen im Umfang von 8,1 Millionen Franken pro Jahr (Durchschnitt 2016–2020). Aufgrund der demografischen Entwicklung und des Fachkräftemangels dürften diese Kosten in den nächsten Jahren weiter steigen. Diese Entwicklung ist im Integrierten Aufgaben- und Finanzplan (IAFP) berücksichtigt. Insgesamt ergeben sich damit erwartete Mehrkosten von rund 9 Millionen Franken ab 2023.

Der Erlass der PBV liegt in der Kompetenz des Regierungsrates, über die Versorgungsplanung entscheidet der Landrat. Die Verordnung und die Versorgungsplanung gehen nun bis am 2. September 2022 in die Vernehmlassung. Die detaillierten Vernehmlassungsunterlagen stehen online zum Download bereit. Für interessierte Personen führt der Kanton am 5. Juli 2022 einen Informationsanlass durch, an welchem die beiden Geschäfte vorgestellt und erste Fragen beantwortet werden.