Pflege: Verordnungen zur Ausbildungsoffensive verabschiedet

Der Regierungsrat verabschiedet die Verordnung für die Förderung der Pflegeausbildung und die Verordnung über die Ausbildungspflicht im Bereich der Pflege. Diese treten per 1. Juli 2024 in Kraft und sollen sicherstellen, dass genügend Ausbildungsplätze für die Pflegeberufe vorhanden sind. Er beantragt dem Landrat zudem, eine entsprechende Motion als erledigt abzuschreiben.



Ausbildungsförderung und Ausbildungspflicht in den Pflegeberufen: Dem Mangel an Pflegefachleuten soll mit einer Ausbildungsoffensive begegnet werden • (Foto: iStock)
Ausbildungsförderung und Ausbildungspflicht in den Pflegeberufen: Dem Mangel an Pflegefachleuten soll mit einer Ausbildungsoffensive begegnet werden • (Foto: iStock)

Förderung der Pflege

Mit der Verordnung für die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege setzt der Kanton Glarus das Ausbildungsförderungsgesetz um. Dieses Bundesgesetz sieht eine Ausbildungsoffensive auf den Stufen Höhere Fachschule (HF) und Fachhochschule (FH) Pflege vor. Der Bund gewährt dem Kanton Beiträge in Höhe von maximal 50 Prozent seiner Aufwendungen während acht Jahren. Der Kanton Glarus plant, die Pflegeausbildung jährlich mit rund 500 000 Franken (inkl. Bundesbeiträgen) zu fördern. Zusätzlich wird die berufliche Grundbildung auf Sekundarstufe II gefördert. Für die Beiträge an die Lernenden in diesem Bereich rechnet der Kanton mit jährlichen Kosten von 100 000 Franken – ohne Bundesbeteiligung.

Der Kanton Glarus fördert die Pflegeausbildungen mit Beiträgen an die Einrichtungen (Beiträge an die ungedeckten Ausbildungskosten sowie zur Qualitätssteigerung auf Tertiärstufe), mit Beiträgen an die Höhere Fachschule Pflege (Zusammenarbeit mit Betrieben im Verbund) sowie mit Beiträgen an die Lernenden.

Im Gegensatz zu anderen Kantonen werden die Beiträge an die Lernenden und Studierenden nicht voraussetzungslos als Pauschalbeiträge ausgerichtet. Bezweckt wird vielmehr mit einer zielgerichteten Unterstützung die Sicherung des Lebensunterhalts von Personen, welche sich eine Ausbildung ohne Unterstützungsbeiträge nicht leisten können. Ab Mai 2024 können Interessierte bei der Stipendienstelle detaillierte Informationen abholen.

Aus- und Weiterbildungsverpflichtung

Die Verordnung über die Ausbildungspflicht im Bereich der Pflege definiert den kantonalen Ausbildungsbedarf für die Grundbildung und die Tertiärausbildung. Die Ausbildungsverpflichtung für die einzelnen Betriebe ergibt sich aufgrund einer proportionalen Aufteilung des Ausbildungsbedarfs und des erforderlichen Erfüllungsgrades. Die Ausbildungspflicht gilt für Pflegeheime, Tages- und Nachtstätten der Hilfe und Pflege zu Hause (Spitex), Spitäler, psychiatrische Einrichtungen und Rehabilitationskliniken. Sie werden verpflichtet, sowohl in der beruflichen Grundbildung als auch auf Stufe HF/FH eine ausreichende Anzahl an Personen auszubilden.

Von den Betrieben wird nicht eine vollständige Abdeckung des Ausbildungsbedarfs erwartet. Ziel ist es jedoch, bis zum Schuljahr 2027/28 den kantonalen Ausbildungsbedarf sowohl auf der Sekundarstufe II als auch auf der Tertiärstufe zu 80 Prozent abzudecken. Um eine Steuerungswirkung zu erzielen, müssen Betriebe, welche die von ihnen geforderte Ausbildungsleistung nicht erbringen, eine Kompensationszahlung leisten.

Umsetzung von Entscheiden

Das Schweizer Stimmvolk nahm am 28. November 2021 die sogenannte Pflegeinitiative an. In einer ersten Etappe fördert der Bund im Rahmen der Ausbildungsoffensive die Ausbildung der Pflegeberufe finanziell. Am 5. September 2021 hatte bereits die Glarner Landsgemeinde das neue Pflege- und Betreuungsgesetz sowie Änderungen im Gesundheitsgesetz beschlossen und sich dabei für eine Förderung der Aus-, Weiter- und Fortbildung sowie für eine Aus- und Weiterbildungsverpflichtung bei Berufen im Gesundheits- und Sozialbereich entschieden. Mit den beiden Verordnungen, die am 1. Juli 2024 in Kraft treten, werden diese Entscheide umgesetzt.

In absehbarer Zeit wird die Umsetzung der zweiten Etappe der Pflegeinitiative starten, welche als Kernstück die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Pflegefachpersonen zum Ziel hat.

Politischer Vorstoss soll als erledigt abgeschrieben werden

Im September 2022 haben Landrätin Sabine Steinmann und Unterzeichnende die Motion «Ausbildungsoffensive für die Pflegeberufe – Unterstützung für die Betriebe» eingereicht. Der politische Vorstoss verlangt eine rechtliche Grundlage für die Gewährung von Beiträgen an die Betriebe für die praktische Ausbildung sowie Ausbildungsbeiträge für Erwachsene in einer Pflegeausbildung. Mit dem Erlass der kantonalen Verordnung für die Förderung der Pflegeausbildung wird das Anliegen der Motion erfüllt. Der Regierungsrat beantragt deshalb dem Landrat, die Motion als erledigt abzuschreiben. Die Motion sowie die Stellungnahme des Regierungsrates sind in der Geschäftsdatenbank des Landrates publiziert.