Physiotherapie: Regierungsrat genehmigt Tarifvertrag

Der Regierungsrat genehmigt den Tarifvertrag für physiotherapeutische Leistungen zwischen drei Tarifparteien.



Medienmitteilung vom Regierungsrat (zvg)
Medienmitteilung vom Regierungsrat (zvg)

Der Regierungsrat genehmigt den Tarifvertrag zwischen drei Tarifparteien für ambulante physiotherapeutische Leistungen. Der Schweizerische Verband Freiberuflicher Physiotherapeuten (ASPI), die Einkaufsgemeinschaft HSK AG und die CSS Krankenversicherung AG einigten sich darauf, dass der bisherige Taxpunktwert von Fr. 1.01 beibehalten wird. 

Der Tarifvertrag wurde notwendig, da der Bundesrat per Januar 2018 eine neue Tarifstruktur in Kraft gesetzt hat. Mit dem vorliegenden Tarifvertrag wird der ab 1. Januar 2018 im Kanton Glarus gültige Taxpunktwert basierend auf dieser neuen Struktur geregelt. 

Der Vertrag tritt rückwirkend per 1. Januar 2018 in Kraft.