Planungsfehler am linken Linthdamm wird behoben

Im Frühjahr 2011 hat die Linthkommission informiert, dass der linke Linthdamm zwischen Giessen und Grynau nicht nach den Vorgaben des Auflageprojekts gebaut wurde. Die Linthkommission ordnete an, diesen Fehler zu beheben und die notwendigen Massnahmen zur Gewährleistung der Projektvorgaben neu zu planen und umzusetzen. Nun liegt die Lösung vor und die Arbeiten können beginnen.



Der linke Linthdamm zwischen Giessen und Grynau wurde nicht nach den Vorgaben des Auflageprojekts gebaut. (Bild: zvg)
Der linke Linthdamm zwischen Giessen und Grynau wurde nicht nach den Vorgaben des Auflageprojekts gebaut. (Bild: zvg)

Im Frühjahr 2011 hat die Projekt- und Oberbauleitung festgestellt, dass der linke Hauptdamm des Linthkanals auf einer Länge von rund 2,4 km zwischen Giessen und Grynau nicht alle Vorgaben des Auflageprojekts erfüllt. Der eingebaute Dammfussfilter auf der Aussenseite des Dammes verfügt nicht über die erforderliche Stärke. Bei der Planung wurde der schwierige und abschnittweise wechselnde Untergrund zu wenig berücksichtigt. Umgehend gab die Linthkommission der Projekt- und Oberbauleitung den Auftrag, die notwendigen Untersuchungen einzuleiten und die für die Gewährleistung der Sicherheit unerlässlichen Massnahmen zu planen und ausführen zu lassen.

Die Verantwortung für die Ausführung der einzelnen Baulose liegt grundsätzlich bei den jeweiligen Planergemeinschaften und wird von der Oberbauleitung überwacht. Bauliche Optimierungen während der Ausführung sind zwar zulässig, aber ausschliesslich unter der Voraussetzung, dass die festgelegte Standsicherheit der Dämme zweifelsfrei nachgewiesen ist. Da dieser Nachweis für das betreffende Teilstück nicht erbracht werden konnte, wurde die Anpassung des Dammes an die Vorgaben des Auflageprojekts angeordnet.

Die Planergemeinschaft hat einen Lösungsvorschlag entwickelt, der den Anforderungen des Auflageprojekts in Bezug auf Hochwassersicherheit vollumfänglich entspricht. Der durch die Planergemeinschaft ermittelte Vorschlag wurde durch die Oberbauleitung und den Experten der Linthkommission überprüft. Das Ergebnis: Die Lösung genügt in jedem Fall den Vorgaben des Auflageprojekts und kann zur Umsetzung freigegeben werden. Die Linthkommission nimmt davon Kenntnis und ordnet die sofortige Umsetzung an. Die Kosten werden durch die Versicherungen übernommen. Die Bauarbeiten dauern rund sieben Monate. Der vorgesehene Abschluss der Bauarbeiten am Linthkanal wird nicht verzögert.

Die Linthkommission und ihre Aufgaben

Die Linthkommission führt das Linthwerk im Rahmen eines interkantonalen Konkordates, das durch die Parlamente bzw. das Volk der Kantone Glarus, Schwyz, St. Gallen und Zürich gutgeheissen wurde. Die Linthkommission besteht aus Regierungsrat Willi Haag (SG, Präsident), Landammann Robert Marti (GL), Regierungsrat Andreas Barraud (SZ), sowie Dr. Jürg Suter (ZH, AWEL) und Markus Schwizer (SG, Vertreter der Linthgemeinden). Der Bund ist mit Andreas Götz (Vizedirektor Bundesamt für Umwelt) beratend vertreten. Weitere Informationen über das Linthwerk gibt es im Internet unter www.linthwerk.ch.