Planungswertausgleich in Glarus Nord?

Die Grünen Glarus Nord haben eine Anfrage zum Planungswertausgleich beim Gemeinderat eingereicht. Denn mit dem neuen kantonalen Raumentwicklungs- und Baugesetz, das Mitte 2018 in Kraft tritt sowie den Bundesvorgaben im Raumplanungsgesetz wird die Öffentlichkeit mitprofitieren, wenn sich durch Ein- und Umzonungen die Grundstückwerte erheblich steigern.



Medienmitteilung der Grünen Glarus Nord. (Archivbild: e.huber)
Medienmitteilung der Grünen Glarus Nord. (Archivbild: e.huber)

Diese sogenannte Mehrwertabgabe wurde im Kanton Glarus an der Landsgemeinde 2017 auf mindestens 20% festgelegt und soll zweckgebunden verwendet werden. Seit Juli 2011 sollen die Gemeinden, wenn immer möglich, Verträge mit den Grundeigentümern abschliessen, um bei Ein- und Umzonungen den Planungsmehrwert auszugleichen. Deshalb möchten die Grünen Glarus Nord, dass der Gemeinderat die Bevölkerung informiert, wie viele Verträge seither abgeschlossen wurden und wenn es nicht möglich war, weshalb. Zudem möchten die Grünen wissen, wie hoch die Einnahmen für die Gemeinde aus diesen Verträgen sein werden, wenn auf den ein- und umgezonten Flächen die geplanten Bauvorhaben verwirklicht werden. Dieses Geld stünde ja für allfällig nötige entschädigungsberechtigte Rückzonungen zur Verfügung.