Politische Beteiligung im Kanton Glarus soll verbessert werden

Die Stimmbeteiligung bei nationalen Abstimmungen und Wahlen ist im Kanton Glarus besonders tief. Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern von Kanton und Gemeinden erarbeitet nun Massnahmen, um die Beteiligung zu erhöhen. Der Regierungsrat vergibt einen Auftrag für die wissenschaftliche Begleitung an das Zentrum für Demokratie in Aarau.



Politische Beteiligung im Kanton Glarus soll verbessert werden

Es ist ein Legislaturziel des Regierungsrates, die Beteiligung der stimmberechtigen Glarnerinnen und Glarner auf allen Stufen (Bund, Kanton, Gemeinden) zu fördern. Hintergrund für die Zielsetzung ist die im nationalen Vergleich tiefe Beteiligung der Glarner Stimmberechtigten an eidgenössischen Volksabstimmungen. Auch die tiefe Beteiligung der Stimmberechtigten an Gemeindeversammlungen (weniger an der Landsgemeinde) gab und gibt Anlass zur Sorge. Einige Kommentatoren sehen die Legitimität politischer Entscheide durch schlecht besuchte Gemeindeversammlungen gefährdet.

Analysieren – Massnahmen vorschlagen

In einem wissenschaftlich begleiteten Bericht sollen die bestehenden politischen Instrumente erhoben und analysiert werden. In einem weiteren Schritt werden Erklärungen dafür gesucht, wann, weshalb und wie die Glarner Stimmbevölkerung an politischen Prozessen teilnimmt. Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern von Kanton und Gemeinden leitet daraus Handlungsfelder ab und leitet daraus konkrete Massnahmen zur Förderung der politischen Partizipation ab. Die Arbeitsgruppe geht von einer weiten Definition des Begriffs «Partizipation» aus. Es geht ihr folglich nicht nur um die Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen bzw. Versammlungen, sondern – sofern sinnvoll – auch um weitere Instrumente zur Beeinflussung von Politik (z. B. Vernehmlassungen, Foren usw.). 

Der Regierungsrat erteilt dem Zentrum für Demokratie in Aarau das Mandat für die fachliche Begleitung der Arbeitsgruppe. 

Resultate bis Ende 2020

Der ambitionierte Zeitplan des Vorhabens sieht u. a. eine Befragung der Bevölkerung bis Sommer 2020 vor. Bis Dezember 2020 oder spätestens im Frühjahr 2021 sollen die empfohlenen Massnahmen der Arbeitsgruppe vorliegen. Diese werden dem Regierungsrat eingereicht und anschliessend den Gemeinderäten weitergegeben.