Positionspapier der SP-Fraktion zur Glarner Kantonalbank

Das Finanzwesen sorgt zur Zeit weltweit für negative Schlagzeilen. Unabhängig davon hat die Glarner Kantonalbank (GLKB) schon früher für beunruhigende Meldungen gesorgt. Die SP Landratsfraktion stellt im Folgenden ihre Position zu den Geschehnissen rund um die Kantonalbank sowie zu ihrer Zukunft in zehn Forderungen dar.



Das Finanzwesen sorgt zur Zeit weltweit für negative Schlagzeilen (Bild: ehuber)
Das Finanzwesen sorgt zur Zeit weltweit für negative Schlagzeilen (Bild: ehuber)

Verschiedene Fehler und Unterlassungen in den letzten Jahren haben zur heutigen Situation der GLKB geführt


Analyse der Vergangenheit

Der Regierungsrat und damit die Interessen des Kantons waren in den entscheidenden Jahren nicht direkt im Bankrat vertreten. – CEO und Geschäftsleitung, Bankpräsident und Bankrat sowie die Revisionsgesellschaft KPMG scheinen ungenügend oder gar fahrlässig gehandelt zu haben. So stellen sich Fragen etwa zur internen Überprüfung der Geschäftsleitung, zur Informierung des Bankrats durch den Bankpräsidenten oder zur lang anhaltenden "Blindheit" der KPMG sowie deren plötzlicher Neubeurteilung der Situation.

Die SP fordert deshalb:

  1. Der Einsitz eines amtierenden Regierungsrates im Bankrat muss gesetzlich festgelegt werden.
  2. Die Abläufe in der Geschäftsleitung und die Verantwortlichkeit von Bankpräsident und Bankrat müssen untersucht und eine Verantwortlichkeitsklage geprüft werden.
  3. Die Verantwortlichkeit der KPMG muss untersucht und eine Klage geprüft werden.
  4. Der Bankrat muss die Kompetenzen und Abläufe bei der Vergabe von Krediten überarbeiten. Durch den CEO akquirierte Kreditgeschäfte müssen unabhängig überprüft werden, der Bankrat muss von grösseren Krediten zumindest Kenntnis bekommen.

 

 

Revision des Kantonalbankgesetzes

Bereits im Zusammenhang mit der Bank Linth-Geschichte hat sich gezeigt, dass das jetzige Kantonalbankengesetz ein „Schönwettergesetz“ ist. In problematischen Situationen sind die Kompetenzen und Verantwortlichkeiten unklar.

Die GLKB hat als Kreditgeberin der meisten KMU und als Hypothekengeberin an Private im Kanton grösste volkswirtschaftliche Bedeutung. Der Zustand der Bank liegt im Interesse der Gesellschaft und damit auch der Politik. Die im heutigen Kantonalbankgesetz verwirklichte Ideologie einer "Entpolitisierung" der GLKB schiesst über das Ziel hinaus. Es braucht zwar eine kompetente und operativ eigenständige, aber eben auch wirksam kontrollierte Geschäftsleitung. Im Bankrat müssen neben Fachkompetenz und Erfahrung auch Vertreter der Politik ihren Platz haben.

 

  1. Die Kontrolle der Geschäftsleitung durch den Bankrat muss gewährleistet sein. Die Kompetenzverteilung zwischen Bank, Regierung und Landrat muss überprüft werden.
  2. Im Bankrat muss neben unabhängigen Fachpersonen auch die Politik vertreten sein.
  3. Der Kern des GLKB-Geschäftsbereichs muss innerhalb des Kantons liegen. Ein Wachstum in der nahen Umgebung soll weiter möglich sein, soweit es dem langfristigen Überleben der Bank dient.

 

 

Eignerstrategie

Die GLKB soll im Mehrheitsbesitz des Kantons bleiben. Als Hauptbesitzer kann der Kanton die zentralen Interessen der Glarner Volkswirtschaft und der Bevölkerung am besten wahrnehmen. Die enorm wichtige volkswirtschaftliche Rolle der GLKB muss im Leistungsauftrag benannt werden.

 

  1. Im Leistungsauftrag muss die volkswirtschaftliche Verantwortung der GLKB klar zum Ausdruck kommen.
  2. Der Kanton soll weiterhin Mehrheitsbesitzer der GLKB sein, damit die Interessen der Kantonsbevölkerung gewahrt werden können.
  3. Die Staatsgarantie soll bestehen bleiben. Der Kanton soll dafür aber korrekt entschädigt werden. Auch soll die Bank künftig normal Steuern bezahlen.

 

Die SP bleibt mit einer öffentlichen Matinée zum Thema GLKB am 25.10. in Ennenda am Ball. Details zu diesem Anlass sowie eine ungekürzte Version dieses Positionspapiers finden sich unter www.spglarus.ch