PostAuto ist bereit für die Umsetzung des neuen öV-Konzepts

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Vergabe der Buslinien im Kanton Glarus gestützt und eine Beschwerde dagegen abgewiesen. PostAuto kann demnach künftig die bereits bestehenden drei Linien sowie drei zusätzliche Linien betreiben. Der Kanton hatte die Buslinien im Glarner Mittel- und Unterland Anfang 2018 ausgeschrieben.



(bild: zvg)
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Der Kanton Glarus hatte im Januar 2018 insgesamt sechs Buslinien im Glarner Mittel- und Unterland in einem Bündel ausgeschrieben. Es handelte sich um die folgenden drei Buslinien der SBB, die auf eine Konzessionserneuerung ab Dezember 2019 verzichtete: 511 (Ziegelbrücke–Mühlehorn), 512 (Ziegelbrücke–Mollis), 736N (Schwanden–Linthal) sowie die Nachtbusse zwischen Ziegelbrücke und Linthal. Hinzu kamen die drei PostAuto-Linien 501 (Riedern–Näfels–Mollis/Ennenda), 502 (Netstal–Näfels–Mollis/Pfrundhaus) und 504 (Klöntal).

PostAuto hatte die Ausschreibung gewonnen, wie im Herbst 2018 bekanntgegeben wurde. Gegen die offizielle Verfügung reichte ein unterlegenes Transportunternehmen daraufhin Beschwerde ein. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Beschwerde nun abgewiesen. Das Urteil kann noch an das Bundesgericht weitergezogen werden.

Sowohl die SBB wie auch PostAuto arbeiten im Kanton Glarus mit dem PostAuto-Unternehmer Niederer zusammen. Für den Betrieb der PostAuto-Linien sind rund 20 Personen im Fahrdienst angestellt. PostAuto wird diese Zusammenarbeit weiterführen. Aufgrund des Rechtsverfahrens hatte der Kanton Glarus eine Übergangskonzessionen bis Ende 2021 erteilt. PostAuto geht nun daran, das neue Konzept zu planen und wird gemeinsam mit dem Kanton Glarus festlegen, wann die Umsetzung erfolgen kann.