Die These der Postulantin einer sanierungsbedürftigen PKGL ist nicht zutreffend, imageschädigend und bringt nur Verunsicherung bei Versicherten und der Bevölkerung. Die Pensionskasse des Kantons Glarus ist gesund! Die PKGL steht mit einem Deckungsgrad von 96,6 Prozent per Ende 2011 im Vergleich zum Durchschnitt der öffentlich-rechtlichen Pensionskassen gut da (88,1%, privatrechtliche Pensionskassen 103,1%). Das BVG erlaubt öffentlich-rechtlichen Pensionskassen eine Unterdeckung bzw. das System der Teilkapitalisierung, sofern eine Staatsgarantie besteht und das finanzielle Gleichgewicht sichergestellt ist. Die Aufsichtsbehörde müsste zwingend handeln, falls etwas nicht in Ordnung ist oder ein Sanierungsbedarf besteht. Darüber hinaus ist die Vorstellung schlicht absurd, die Revisionsstelle, der Experte für berufliche Vorsorge und die Aufsichtsbehörde schaue weg oder weniger genau hin in der Gewissheit, der Kanton und seine Steuerzahler richte dies mit Blick auf die Staatsgarantie schon.
Grosse Herausforderungen der näheren Zukunft für die Pensionskasse werden die Wahl der richtigen Anlagestrategie sowie die Anpassung des technischen Zinssatzes und der Umwandlungssätze sein. Der Stiftungsrat ist sich dieses Problemkreises bewusst. Bezüglich der Höhe des technischen Zinssatzes hat die Kammer der Pensionskassenexperten eine ab 2012 gültige Fachrichtlinie erlassen. Der Stiftungsrat wird mit dem Experten für berufliche Vorsorge und externem Anlagespezialisten die finanzielle Lage analysieren und bei Bedarf reagieren. Er ist sich im Klaren, dass die PKGL nicht auf das Prinzip Hoffnung bauen darf.
Der Stiftungsrat wird sich weiter der Herausforderung annehmen, welche das starke Wachstum der Pensionskasse mit sich bringt. Mit der Gemeindestrukturreform versicherten die Gemeinden Glarus und Glarus Süd ihr Personal bei der PKGL. Weitere Arbeitgeber wie die Autobetriebe Sernftal oder die Braunwaldbahnen sind neu hinzugekommen. Die Versicherten der kantonalen Verwaltung sind inzwischen in der Minderheit. Es werden Fragen zu beantworten sein, wie Nutzen und Berechtigung der Staatsgarantie für die PKGL oder Organisationsform der Pensionskasse. Der Stiftungsrat wird diese Fragen bis spätestens Ende 2013 klären und Massnahmen vorschlagen.
Per 1. Januar 2012 trat überdies die BVG-Strukturreform in Kraft. Diese verlangt unter anderem, dass bis Ende 2013 alle öffentlich-rechtlichen Pensionskassen verselbstständigt werden müssen. Die heutige PKGL erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen bereits vollumfänglich. Dies im Unterschied zu vielen Pensionskassen anderer Kantone, welchen in naher Zukunft noch einige Arbeit und politische Überzeugungskraft für die Behebung ihrer Unterdeckungen und die Anpassung ihrer Organisation bevorsteht.
Genereller Handlungsbedarf
Selbstverständlich besteht Handlungsbedarf, dieser betrifft jedoch die gesamte berufliche Vorsorge in der Schweiz. Insbesondere die steigende Lebenserwartung sowie die Situation an den Finanzmärkten machen allen Pensionskassen zu schaffen. Die steigende Lebenserwartung führt dazu, dass die Rentner immer länger eine Altersrente beziehen. Die Situation an den Finanzmärkten ist in den letzten Jahren gekennzeichnet durch eine hohe Volatilität. Allenfalls werden längerfristig tiefere Renditen erwirtschaftet als in der Vergangenheit. Dies ist für die Pensionskassen nicht unproblematisch. Die berufliche Vorsorge basiert im Unterschied zur AHV auf dem Kapitaldeckungsverfahren. Die auf dem Vorsorgekapital erwirtschaftete Rendite hat eine wichtige Finanzierungsfunktion, die Rolle des sogenannten «dritten Beitragszahlers». Versicherten und Rentnern wäre am besten gedient, wenn sich die Lage an den Finanzmärkten wieder normalisieren würde, damit der dritte Beitragszahler seinen Beitrag an die Vorsorge wieder verlässlich leisten könnte. Sollte dies nicht der Fall sein, ist dies ein existenzielles Problem für die gesamte berufliche Vorsorge. Deren Ausgestaltung müsste in diesem Fall grundsätzlich hinterfragt werden, was nur auf gesamtschweizerischer Ebene stattfinden kann. Der Bund hat diese für die zweite Säule unseres Sozialversicherungssystems zentralen Probleme erkannt. Dies zeigt der Bericht des Bundesrates über die Zukunft der zweiten Säule, welcher sich aktuell in der Anhörung befindet. Darin werden die Herausforderungen der beruflichen Vorsorge aufgezeigt und mögliche Lösungsansätze diskutiert, die aber zumeist mit einer Änderung von Bundesrecht einhergehen.