Postulat «Braunwald autofrei» – Fristverlängerung

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die Frist zur Erfüllung des Postulats der BDP-Landratsfraktion «Braunwald autofrei» um maximal zwei Jahre zu erstrecken.



(Bild: e.huber)
(Bild: e.huber)

Ausgangslage

Ende Juni 2016 reichte die BDP-Fraktion das Postulat «Braunwald autofrei» ein. Darin fordert diese vom Regierungsrat die Erarbeitung eines Destinationskonzepts für das «autofreie» Braunwald. Massnahmen (finanzielle Unterstützung, Anreize, Regulierungen) sollten aufgezeigt sowie elektrisch betriebene Fahrzeuge zulasten von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren – etwa mit Mitteln aus dem Energiefonds – gefördert werden. Im Dezember 2016 überwies der Landrat das Postulat teilweise. Auf die Erarbeitung eines Destinationskonzepts für ein autofreies Braunwald durch den Kanton wurde verzichtet, jedoch soll die Anpassung der Verordnung zum Energiefonds geprüft werden, sobald die im damaligen regierungsrätlichen Bericht aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sind.

Es wurde damals ausgeführt, dass für die Unterstützung der Beschaffung von Elektrofahrzeugen mit Fördergeldern aus dem Energiefonds des Kantons vorab folgende Rahmenbedingungen geklärt werden müssen:

·         Analyse des Fahrzeugparks in Braunwald;

·         Notwendigkeit aller ausgestellten Ausnahmebewilligungen klären;

·         Sperrung und/oder Entflechtung der Wegnetze (Fussgänger, Transport, Landwirtschaft, usw.) sowie einzelner Strassen prüfen;

·         Festlegen von saisonalen und tageszeitlichen Fahrzeiten;

·         überbetriebliche Optimierung des Fahrzeugparks;

·         Nutzung überbetrieblicher Synergien im Betrieb und in der Organisation;

·         sukzessiver Aufbau einer Marke «Braunwald mobil»;

·         rigorose Durchsetzung der Verkehrsbeschränkungen.

Der Regierungsrat führte im genannten Bericht aus, der Vorschlag der Förderung von Elek­trofahrzeugen werde zu gegebenem Zeitpunkt neu beurteilt und – falls notwendig – eine konkrete Vorlage erarbeitet. Der Regierungsrat beobachtete zu diesem Zweck die Fortschritte der Gemeinde bei der Umsetzung des Konzepts «Braunwald autofrei».

Arbeiten der Gemeinde

Seit Ende 2016 arbeiten zwei Arbeitsgruppen (ursprünglich drei) der Gemeinde Glarus Süd am Konzept «Braunwald autofrei». Es wird beabsichtigt, anfangs 2019 einen nicht gewinnorientierten Verein zu gründen, der die Ziele von «Braunwald autofrei» umsetzen soll. Dieser Verein soll folgende Ziele verfolgen:

·         Evaluation und Vorselektion von zu Braunwald passenden nachhaltigen Fahrzeugen;

·         Sicherstellung der finanziellen Mittel für die Co-Finanzierung;

·         Vorprüfung der Entscheidungsgrundlagen zu Anträgen über Ersatzfahrzeuge;

·         Kontrolle über die Einhaltung der Verkehrs- und Spielregeln der Zusammenarbeit vor Ort.

Die Gemeinde räumte ein, dass die bisherige Zulassung von Fahrzeugen und die Benützung von Strassen nicht immer nach den Vorgaben der Wegkorporation erfolgt seien. Zudem wurden immer wieder Fahrzeuge ohne Bewilligung des Gemeinderates in Betrieb genommen. Diese unbefriedigenden Zustände sollen verbessert werden.

Der Fahrzeugbestand in Braunwald wurde von der kantonalen Abteilung Umweltschutz und Energie in Zusammenarbeit mit dem Strassenverkehrsamt analysiert. Alle gewerblich genutzten kleinen und mittleren Fahrzeuge sollen gemäss Vorschlag der Arbeitsgruppe innerhalb von fünf Jahren ersetzt werden. Der Verein soll die Differenz der Investitionskosten von gleichwertigen Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren bzw. mit alternativem Antrieb decken. Das betrifft 32 kleine Fahrzeuge und zehn mittlere Fahrzeuge. Die Berechnungen der Arbeitsgruppe gehen davon aus, dass die Hälfte der Mehrkosten durch den kantonalen Energiefonds und die andere Hälfte über einen kommunalen Fonds bezahlt wird. Die Kosten für den Energiefonds betragen 415 000 Franken über einen Zeitraum von fünf Jahren.

Erfüllung der Rahmenbedingungen

Die Analyse des Fahrzeugparks liegt vor. Die Erfüllung der Rahmenbedingungen bezüglich Ausnahmebewilligungen, Entflechtung des Wegnetzes sowie die Festlegung der Fahrzeiten und die Durchsetzung der Verkehrsbeschränkung wird durch den zu gründenden Verein erfolgen. Für die überbetriebliche Optimierung des Fahrzeugsparks liegen Ideen der Arbeitsgruppe vor. Der Aufbau der Marke «Braunwald mobil» obliegt einer zweiten Arbeitsgruppe. Einzelne Rahmenbedingungen sind damit erfüllt und einige werden mit der Gründung des Vereins anfangs 2019 aktiv angegangen.

Dem Landrat kann nach Gründung des Vereins 2019 eine Änderung der Verordnung über den Energiefonds mit der Aufnahme eines zusätzlichen Förderbereichs (Förderung von Elektrofahrzeugen in Braunwald) vorgelegt werden.

Schlussfolgerung

Die Gemeinde Glarus Süd hat sich aktiv um die Erfüllung der verlangten Voraussetzungen für die Förderung von Elektrofahrzeugen in Braunwald bemüht. Sie sind erfüllt oder werden angegangen. Einen wesentlichen Beitrag wird der anfangs 2019 zu gründende Verein leisten. Es ist somit noch etwas verfrüht, um dem Landrat die Änderung der Verordnung über den Energiefonds zu beantragen. Zuerst muss Klarheit darüber bestehen, dass die Rahmenbedingungen bezüglich Autofreiheit und Attraktivität alternativer Antriebe erfüllt werden. Auch ist zu regeln, auf welchen Routen und zu welchen Zeiten Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren zugelassen werden. Der Regierungsrat beantragt deshalb eine Erstreckung der Erfüllungsfrist um maximal zwei Jahre.