Antrag:
Der Regierungsrat wird beauftragt zu prüfen und Bericht zu erstatten, wie das Submissionsgesetz bzw. die Verordnung durch die Entwicklungen und Veränderungen der vergangenen Jahre, an neue Gegebenheiten und Vorgaben angepasst werden kann. Ebenfalls wird der Regierungsrat gebeten, wo nötig, zwischen Gesetz und Verordnung zu präzisieren.
Begründung:
Das Kantonale Submissionsgesetz aus dem Jahre 1997 wurde letztmals am 1. Juli 2009 angepasst. Die Submissionsverordnung besteht noch in ihrer ursprünglichen Fassung, welche am 1. Januar 1998 in Kraft gesetzt wurde. Beide Anpassungen bzw. Erlasse erfolgten vor der Gemeindestrukturreform und sind nun seit bald 12 bzw. 23 Jahren nicht mehr überarbeitet worden. Zwischenzeitlich hat sich auf kommunaler, kantonaler und Bundesebene so einiges geändert. Gerade auf kommunaler Ebene werden durch die Gemeinden viel umfassendere und grössere Aufträge ausgeschrieben und vergeben.
Auf kantonaler Ebene wurde das Thema durch die Wirtschaftsverbände immer wieder aufgegriffen und der Kanton um eine Überarbeitung bzw. eine Auslegeordnung gebeten. Auf Eidgenössischer Ebene haben National- und Ständerat die Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (B&B) am 21. Juni 2019 einstimmig verabschiedet.
Parallel dazu hat das Parlament das revidierte WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA 2012) ebenfalls angenommen.
Nebst der Umsetzung des GPA2012 im BöB war ein weiteres Ziel die Beschaffungsordnungen von Bund und Kantonen einander soweit möglich und sinnvoll anzugleichen. Die Wirtschaft tritt seit Jahren vehement für dieses Anliegen ein, da die heutige Rechtslage zu Rechtsunsicherheiten und kostspieligen Verfahren führt.
Nach dem Abschluss der Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen liegt der Ball nun bei den Kantonen. Sie sind nun gefordert entsprechende Anpassungen auf Kantonsebene vorzunehmen und gleichzeitig ein Augenmerk auf den vom Bundesparlament gewünschten Paradigmenwechsel im öffentlichen Beschaffungswesen, hin zu mehr Nachhaltigkeit und Qualitätswettbewerb zu legen.
lm Rahmen der Beantwortung der Interpellation «Umsetzung der Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (B&B) im Kanton Glarus» vom 2. Juni 2020 liess der Regierungsrat verlauten, dass er an einem baldigen Beitritt interessiert sei. Zwischenzeitlich hätten bereits erste Kantone wie Schwyz, Aargau und Bern das Beitrittsverfahren eingeleitet.
Ebenfalls sieht die SVP-Landratsfraktion an verschiedenen Stellen zwischen Gesetz und Verordnung Präzisierungsbedarf, welcher durch die Erfahrung der vergangenen Jahre klar ersichtlich wurde.
lm Namen der SVP-Landratsfraktion
Landrat Toni Gisler Landrat Fridolin Staub
Fraktionspräsident