Postulat Jugendparlament

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, vom Vorgehen des Regierungsrates zur Unterstützung eines Jugendparlaments in zustimmendem Sinne Kenntnis zu nehmen. Zudem sei die als Postulat überwiesene Motion der BDP-Fraktion vom Februar 2016 als erledigt abzuschreiben.



Aus den Verhandlungen des Regierungsrates vom 4. September (Bild: e.huber)
Aus den Verhandlungen des Regierungsrates vom 4. September (Bild: e.huber)

Entwicklung seit 2016

Die erste Glarner Jugendsession fand im November 2016 im Rathaus in Glarus statt. Die Initianten wurden dabei logistisch und finanziell vom Kanton unterstützt. Die Beteiligten erachteten die erste Jugendsession als Erfolg und beabsichtigten, 2017/2018 eine weitere Jugendsession durchzuführen. Diese kam jedoch aus verschiedenen, hier nicht näher zu erörternden Gründen nicht zustande.

Die Staatskanzlei nahm im Sommer 2018 mit den Initianten des Jugendparlaments Kontakt auf. Deren Vertreter nahm wie folgt Stellung:

·         Die Jugendsession 2016 sei als Erfolg zu werten, es hätten mehrere Dutzend Jugendliche daran teilgenommen und sich intensiv mit einzelnen Themen auseinandergesetzt.

·         Derzeit sei ein Verein Jugendparlament in Gründung, welche auf den Herbst terminiert sei. Nebst ihm, der sich nach der nächsten Jugendsession aus «Altersgründen» zurückziehen werde, seien jedoch drei bis vier Jugendliche ernsthaft an einer Mitarbeit im Vorstand und in der Organisation eines Jugendparlaments für die nächsten zwei bis drei Jahre interessiert.

·         Ein Bedürfnis sei der bessere Einbezug weiterer Stakeholder wie zum Beispiel Schulen und Lehrbetriebe.

·         Die nächste Jugendsession sei Ende Mai 2019 geplant. Dabei werde künftig ein Jahresrhythmus für die Durchführung der Jugendsession anvisiert.

·         Die Organisatoren seien froh um die logistische und finanzielle Unterstützung durch den Kanton gewesen. Der Grundaufwand für die Durchführung einer Session betrage rund 5000 Franken (Referenten, Erarbeitung Unterlagen, Verpflegung usw.).

·         Aus Sicht der Initianten werde klar die Form einer privatrechtlichen Trägerschaft favorisiert. Eine Institutionalisierung oder gar rechtliche Verankerung in einem Erlass (z. B. Landratsverordnung) lehnen die Initianten ab.

Vorschlag des Regierungsrates

Der Regierungsrat hält an seiner grundsätzlich positiven Haltung zu einem Jugendparlament fest. Nach wie vor gilt es, politisch interessierte Jugendliche möglichst frühzeitig abzuholen und für die Politik zu interessieren. Der Umsetzungsvorschlag des Regierungsrates beinhaltet folgende Eckwerte:

·         Es wird, wie auch von den Organisatoren gewünscht, eine privatrechtliche Trägerschaft bevorzugt, dies im Einklang mit der Mehrheit der bestehenden kantonalen Lösungen.

·         Eine Institutionalisierung und rechtliche Verankerung zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht notwendig.

·         Der Regierungsrat ist weiterhin bereit, eine Trägerschaft bei der Durchführung einer jährlichen Jugendsession logistisch und finanziell zu unterstützen.

·         Logistisch erfolgt die Unterstützung durch die Staatskanzlei. Zudem soll im Budget der Staatskanzlei ein Budgetbetrag von 10 000 Franken eingestellt werden. Davon sind 5000 Franken für die Durchführung der Jugendsession reserviert. 5000 Franken sind für Beitragsvergaben durch das Jugendparlament bestimmt. Dabei sollen die Gelder vor allem für Jugendprojekte gesprochen werden. Über eine Vergabe entscheidet das Jugendparlament auf Antrag eines Jugendparlamentariers oder der Leitung des Jugendparlaments.

·         Das Jugendparlament hat die Möglichkeit, Petitionen an den Regierungsrat und den Landrat einzureichen, Memorialsanträge zu stellen (Voraussetzung Stimmrechtsalter 16) und Beiträge im Rahmen des Budgets von 5000 Franken zu sprechen.

·         Die Unterstützung wird einstweilen auf vier Jahre befristet. Anschliessend ist dem Regierungsrat durch den Verein Bericht und Antrag über die Weiterführung des Jugendparlaments in bestehender oder veränderter Form zu stellen.