Postulat «Stellen-STOPP bei der kantonalen Verwaltung aufgrund der Corona-Krise»

Gestützt auf Artikel 81 der Landratsverordnung reichen die unterzeichnenden Landräte und die unterzeichnende Landrätin im Namen der SVP- und der FDP-Landratsfraktion folgendes Postulat zur Weiterleitung ein:



Der Landratssaal in Glarus (Archivbild: e.huber)
Der Landratssaal in Glarus (Archivbild: e.huber)

Antrag

Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Landrat einen Vorschlag zu unterbreiten, wie ein Stellenschaffungsstopp bis Ende 2024 umgesetzt werden kann. Neue Stellen sollten während dieser anvisierten Zeitperiode durch Stellenumwandlungen oder natürliche Fluktuationen kompensiert werden. Nicht vom Vorstoss betroffen sollen Lehrstellen sein.

Begründung

Die uns seit bald einem Jahr in Bann ziehende Corona-Krise wird sich stark auf die Kantonsfinanzen auswirken. Die Hilfspakete für Wirtschaft, Sport und Kultur verursachen hohe Kosten. Im Gegenzug dürften aufgrund einer schwächeren Konjunktur die Unternehmensgewinne leiden, die Lohnentwicklung gedämpft werden und die Beschäftigung sich reduzieren. Diese Tendenzen werden die Steuereinnahmen tiefer ausfallen lassen. Unter dem Strich wird sich mit grosser Wahrscheinlichkeit die Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben in den öffentlichen Finanzen vergrössern. Gemäss Art. 8 des Finanzhaushaltsgesetzes soll sich die Haushaltsführung unter anderem nach den Grundsätzen des Haushaltgleichgewichts (lit. b), der Sparsamkeit und der Tragbarkeit (lit. c) richten. Weiter ist die Dringlich- (lit. d) und Wirtschaftlichkeit (lit. e) zu berücksichtigen. Aus diesen Gründen erachten wir es als unausweichlich, einen befristeten Stellenschaffungsstopp vorzunehmen. Ebenfalls ist dem Gebot der Zielorientierung (lit. i) Folge zu leisten. Die Finanzmittel sind gemäss diesem Punkt aus dem Gesetz auf Basis der Legislaturziele und den darauf abgestimmten Leitbildern für eine nachhaltige Entwicklung von Kanton und Gemeinden einzusetzen.

Neue Stellen wurden und werden vielfach mit der Umsetzung von Legislaturzielen begründet. Mit der Umsetzung dieser gesetzten Schwerpunkte sollten nach Ansicht unserer beiden Fraktionen auch wieder Personalressourcen frei werden. Diese durch Effizienzgewinne erzielten freien Personalressourcen sollten für neue Aufgaben eingesetzt werden und somit den Stellenetat nicht belasten. In der Vergangenheit hat sich der Personalaufwand der Verwaltung jedoch stetig gesteigert. Einige Hoffnung verspricht sich die SVP- und FDP-Landratsfraktion von der Digitalisierungsstrategie. Mit zukünftig beanspruchten Mitteln sollten Arbeitsabläufe optimiert werden können. Neben einer besseren Qualität sollten auch Synergien gesucht, gefunden und genutzt werden. Mit einer konsequenten Nutzung dieser Chancen im Digitalisierungsbereich und einer stetigen Prüfung von Kosten und Nutzen sollten Leerläufe verhindert und im Gegenzug Kapazitäten bei den personellen Ressourcen geschaffen werden. Mit diesem von uns erwarteten Vorgehen sollte es dem Regierungsrat des Kantons Glarus und den Führungsverantwortlichen der Verwaltung möglich sein, zusätzlich benötigte Stellen zu kompensieren. Von dieser Regelung nicht betroffen, sollen Lehrstellen sein. Da dieses Vorhaben unter anderem zum Ziel hat, die Personalkosten zu begrenzen und sich dadurch auch positiv auf die Kantonsfinanzen auszuwirken, ist dieses Vorhaben auch im Interesse der kommenden Generationen. Die erheblichen Kosten, welche mit der Corona-Pandemie verbunden sind, könnten auch mittel- bis längerfristige Auswirkungen auf die finanziellen Ressourcen der zukünftigen Generationen haben. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass weiterhin ein klares Bekenntnis zur Lehrlingsausbildung abgegeben wird und diese nicht unter diesem Vorhaben leidet. Weiter erwarten wir seitens des Regierungsrates seine Führungsverantwortung wahrzunehmen und punktuell bei Bedarf auch über die Senkung von Leistungen die nötigen Stellen einzusparen, um andernorts neu benötigte Stellen schaffen zu können. Es ist in der aktuellen Situation angezeigt, die Unterscheidung zwischen > und > zu machen. Der Einsatz der bestehenden Personalressourcen muss laufend überprüft werden, um sicherzustellen, dass diese am richtigen Ort eingesetzt werden. Wir danken für die Prüfung unseres Antrages und verbleiben mit vorzüglicher Hochachtung.