Postulat zum Gesundheitswesen: Regierungsrat empfiehlt Ablehnung

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat die Ablehnung eines Postulats zum Gesundheitswesen. Es verlangt, Massnahmen für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu prüfen. Der Regierungsrat legt dabei dar, dass er nicht in Privatrecht eingreifen darf.



Die Arbeitsbedingungen des Gesundheitspersonals im Glarnerland sind privatrechtlich geregelt, der Kanton kann darauf kaum direkten Einfluss ausüben • (Symbolbild Keystone)
Die Arbeitsbedingungen des Gesundheitspersonals im Glarnerland sind privatrechtlich geregelt, der Kanton kann darauf kaum direkten Einfluss ausüben • (Symbolbild Keystone)

Im Januar 2021 reichte die SP-Fraktion das Postulat «Für eine qualitativ gute und menschliche Pflege durch die Verbesserung der Arbeitsbedingungen» ein. Damit will sie den Regierungsrat beauftragen, Massnahmen zu prüfen, wie die Arbeitsbedingungen im Glarner Gesundheitswesen langfristig zu verbessern sind. Der Regierungsrat soll dem Landrat mögliche Vorgehensweisen, wie das zu erreichen sei, vorlegen und dabei insbesondere einen kantonalen Gesamtarbeitsvertrag für das gesamte Gesundheitspersonal in Spital, Reha-Klinik, Spitex-Organisationen sowie Pflege- und Altersheimen prüfen.

Der Regierungsrat anerkennt in seiner Stellungnahme, dass wertschätzende und faire Arbeitsbedingungen im Pflegebereich ein wesentlicher Faktor für eine qualitativ gute und menschliche Pflege sind. Aus verschiedenen Gründen empfiehlt er dem Landrat trotzdem die Ablehnung des Postulats. 

Die Gründe für den Ablehnungsantrag kurz zusammengefasst:

  • Privatrechtliche Arbeitsverhältnisse: Soweit es sich um privatrechtliche Arbeitsverhältnisse handelt, fällt die Regelung der Arbeitsbedingungen in die Zuständigkeit der Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Jeder Arbeitgeber hat dabei ein ureigenes Interesse daran, schwierig zu rekrutierende Mitarbeitende gut zu behandeln. Dies zeigt sich unter anderem an den seit Jahren steigenden Löhnen für gut ausgebildetes Pflegepersonal. 
  • Kein Einfluss auf Gesamtarbeitsverträge: Der Kanton kann nicht, wie dies im Postulat angeregt wird, mittels Gesamtarbeitsverträgen direkt auf die Arbeitsbedingungen Einfluss nehmen. Denn es handelt sich dabei um Verträge zwischen den Arbeitnehmerorganisationen und den Arbeitgebervertretungen.
  • Landrat lehnte Mindestvorgaben in Leistungsaufträgen ab: Der Kanton kann auf die Arbeitsbedingungen nur Einfluss nehmen, wenn er die Vergabe von Leistungsaufträgen an die Einhaltung gewisser Mindestvorgaben zu den Anstellungsbedingungen knüpft. Ein entsprechender Antrag im Rahmen der Beratung des Pflege- und Betreuungsgesetzes wurde vom Landrat abgelehnt, mit Verweis auf die Zuständigkeiten und Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
  • Löhne liegen über dem Durchschnitt: Die Löhne des Gesundheitswesens liegen in der Ostschweiz inklusive dem Kanton Glarus leicht über dem nationalen Durchschnitt und höher als in der angrenzenden Zentralschweiz. 
  • Arbeitszeit als Ausstiegsgrund: Die Notwendigkeit von Nacht- und Pikettdiensten und verschiedenen Arbeitszeiten führen zu einer erschwerten Vereinbarkeit von Beruf und Familie und damit oft zum Berufsausstieg. 

Das Postulat sowie die detaillierten Ausführungen des Regierungsrates sind in der Geschäftsdatenbank des Landrates publiziert.