Postulate der BDP-Landratsfraktion zum Thema Energie

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, das Energiekonzept zur Kenntnisnahme zu nehmen sowie die Postulate «Energy Valley» und «Energieplanung» als erledigt abzuschreiben.



Weg zur 2000-Watt-Gesellschaft beschreiten. (Bild: zvg)
Weg zur 2000-Watt-Gesellschaft beschreiten. (Bild: zvg)

Im Dezember 2008 reichte die BDP-Landratsfraktion das Postulat «Energie Valley» und im März 2009 die CVP-Landratsfraktion das Postulat «Energieplanung» ein. Die Postulate verlangen eine Planung bzw. ein Konzept betreffend Positionierung des Kantons als Energiekanton. Klimaveränderung, Verknappung und Verteuerung fossiler Energieträger sowie künftige Versorgung mit Elektrizität geben der Energiepolitik der Kantone wesentliche Bedeutung. Die Landsgemeinde 2009 änderte das kantonale Energiegesetz und verlangte eine kantonale Energieplanung, welche die angestrebte Entwicklung von Energieversorgung und -nutzung festlegt und die Massnahmen dazu definiert. Inzwischen wurde ein kantonaler Energierichtplan erarbeitet und im August 2011 im Landrat verabschiedet. Die mit den Postulaten beantragten Planungsgrundlagen stehen nun zur Verfügung. Das Energiekonzept detailliert diese Vorgaben, legt Ziele genauer fest und schlägt Massnahmen vor.

Der Energieverbrauch im Kanton Glarus belief sich 2010 inkl. Verkehr auf etwa 33 Megawattstunden (MWh) pro Person und Jahr und liegt somit leicht über dem Schweizer Durchschnitt von 32 MWh: knapp 40 Prozent Öl und Gas für Gebäudeheizung und Industrie, etwa 30 Prozent Strom und weitere knapp 30 Prozent als Treibstoffe für den Verkehr. Der Rest (etwa 7%) stammt vor allem von Holz und Fernwärme (KVA) oder Umgebungswärme (Wärmepumpen).

Der Kanton Glarus soll in seiner langfristigen Energie- und Klimapolitik den Weg zur 2000-Watt-Gesellschaft beschreiten. Dies entspricht dem nationalen Szenario «Neue Energiepolitik». Dafür muss der Gesamtenergieverbrauch (inkl. Verkehr) bis 2020 um etwa 20 Prozent sinken. Dieser Weg soll durch energiepolitische Aktivitäten erfolgen.

· Klima: Reduktion der CO2-Emissionen pro Einwohner aus der Nutzung von Brennstoffen und Elektrizität um 30 Prozent

· Elektrizität: Reduktion des Elektrizitätsverbrauchs pro Einwohner um 5 Prozent bis 2020

· Erneuerbare Energie: Erhöhung des Anteils ohne Wasserkraft auf 4500 kWh/Person

· Strom aus Kleinwasserkraftwerken (bis 10 MW): Erhöhung der Energieproduktion auf 240 GWh/a (bisher 165-200 GWh/a je nach Berücksichtigung von Neubauten)

· Verkehr: Reduktion der CO2-Emissionen von Personenwagen, die erstmals in Verkehr gesetzt werden, auf durchschnittlich 95 g CO2/km bis Ende 2020

Der Gebäudesanierung kommt grosse Bedeutung zu. Massnahmen zur Verbrauchsreduktion sind zentral. Daneben sind Anstrengungen bei Mobilität v.a. bei der Fahrzeugeffizienz und der Stärkung des öV nötig. Beim Stromverbrauch sind effizienzsteigernde Massnahmen zentral. Der Kanton kann durch Vorbildwirkung, Anreizen sowie Vorgaben für Grossverbraucher seinen Einfluss wahrnehmen. Um parallel dazu den Anteil erneuerbarer Energie deutlich zu erhöhen, ist Ersatz von fossilen Energieträgern (insbesondere Öl) z.B. durch Wärmenutzung aus der KVA, Holz, Umgebungswärme (Wärmepumpen) und Solarwärme sowie erneuerbarer Strom aus Fotovoltaik, Windkraft und Biogas wichtig.