Prämiengenehmigungsverfahren: Regierungsrat wehrt sich gegen Einschränkung

Der Bund möchte das Krankenversicherungsaufsichtsgesetz so ändern, dass die Kantone im Verfahren zur Genehmigung der Krankenkassenprämien keine Stellungnahmen mehr zuhanden der Versicherer abgeben können. Der Regierungsrat spricht sich in seiner Vernehmlassungsantwort deutlich gegen dieses Ansinnen aus.



Mitteilung Glarner Regierungsrat (zvg)
Mitteilung Glarner Regierungsrat (zvg)

Der Kanton Glarus begrüsst es, dass im Entwurf der Änderung des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes (KVAG) die Rolle der Kantone im Prämiengenehmigungsverfahren grundsätzlich gestärkt werden soll. Neu sollen sie sich nicht nur zur Kostenschätzung, sondern auch zu den Prämieneingaben der Versicherer für ihr jeweiliges Hoheitsgebiet äussern dürfen. Andererseits wird der Ausgleich von zu hohen Prämieneinnahmen dahingehend geändert, dass der Rückvergütungsbetrag an die Kantone ausbezahlt wird, wenn die Prämie der Versicherten vollständig durch die Prämienverbilligung gedeckt ist.

Hingegen lehnt der Kanton Glarus die vorgeschlagene Änderung des aktuellen Verfahrens klar ab. Diese sieht vor, dass die Kantone ihre Stellungnahme zu den Kostenschätzungen (und neu auch zu den Prämieneingaben) nur gegenüber der Aufsichtsbehörde abgeben dürfen. Die verantwortlichen Stellen im Kanton Glarus haben in den vergangenen Jahren einzelne Versicherer punktuell und bei Bedarf über die Ergebnisse ihrer Beurteilung informiert oder ihnen Rückfragen gestellt – zum Beispiel bei Auffälligkeiten in den Daten. Der Regierungsrat möchte diese Möglichkeit weiterhin haben.

Bei der Rückvergütung von zu hohen Prämien fordert der Kanton zudem, dass diese auch an den Kanton zurückerstattet werden, wenn die Prämie bloss teilweise durch eine Prämienverbilligung gedeckt ist. Eine Rückvergütung an die Versicherten soll nur erfolgen, wenn die Rückerstattung die ausbezahlte Prämienverbilligung übersteigt.