Das Parlament verabschiedete am 29. September 2023 eine Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) zur Prämienverbilligung. Dieser indirekte Gegenvorschlag zur Prämienentlastungs-Initiative verpflichtet jeden Kanton, die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung mit einem Mindestbetrag zu verbilligen. Die Verordnung regelt die Berechnung des Bundesbeitrags sowie die kantonalen Mindestbeiträge zur Prämienverbilligung. Diese sind aufgrund der Änderung vom 29. September 2023 am Bundesgesetz über Krankenversicherung anzupassen.
Gesetzesänderung um ein Jahr verschieben
In seiner Vernehmlassungsantwort kritisiert der Glarner Regierungsrat die Gesetzesänderung deutlich. Bereits in seiner Antwort vom 15. Dezember 2020 hatte er den indirekten Gegenvorschlag zur Prämienentlastungs-Initiative abgelehnt, da dieser die finanziellen Belastungen für Kantone mit bereits niedrigen Prämien im Verhältnis zum Einkommen erhöhen würde. Laut Berechnungen des Bundesamtes für Gesundheit müsste der Kanton Glarus für das Jahr 2025 zusätzlich zum Bundesbeitrag mindestens 13,1 Millionen Franken für die Prämienverbilligung aufbringen. Das entspräche einem Anstieg von 118 Prozent im Vergleich zu den Ausgaben von 2023. Angesichts der angespannten finanziellen Situation sieht der Regierungsrat diese Entwicklung als problematisch an.
Um den Gegenvorschlag umzusetzen, ist eine Änderung des kantonalen Einführungsgesetzes notwendig, über die frühestens an der Landsgemeinde 2026 abgestimmt werden kann. Daher beantragt der Kanton, das Inkrafttreten der Gesetzesänderung um ein Jahr, auf den 1. Januar 2027, zu verschieben.