Präsidium-Verwaltungsgericht: Übergangslösung bestimmt

Bis zur Wahl eines Nachfolgers oder einer Nachfolgerin des in den Regierungsrat gewählten Verwaltungsgerichtspräsidenten Markus Heer wird eine Übergangsregelung bestimmt. Vizepräsident Ernst Luchsinger und Vizepräsidentin Sally Leuzinger-Winterbottom führen bis dahin das Gericht.



Nach der Wahl von Markus Heer (Foto) in den Regierungsrat wird das Verwaltungsgericht vorübergehend durch das Vizepräsidium geführt • (Foto: zvg)
Nach der Wahl von Markus Heer (Foto) in den Regierungsrat wird das Verwaltungsgericht vorübergehend durch das Vizepräsidium geführt • (Foto: zvg)

Nachdem Dr. Markus Heer in den Regierungsrat gewählt worden ist, tritt er per 2. Mai 2021 als Verwaltungsgerichtspräsident zurück. Seine Nachfolgerin oder sein Nachfolger wird an der Landsgemeinde vom 5. September 2021 gewählt. Bis dahin wird das Verwaltungsgericht durch den Vizepräsidenten Ernst Luchsinger (I. Kammer) und die Vizepräsidentin Sally Leuzinger-Winterbottom (II. Kammer) geführt. Diese werden durch das erfahrene Gerichtsschreiberteam unterstützt. Damit ist sichergestellt, dass die Aufgaben des Verwaltungsgerichts wie gewohnt erledigt werden können.

An der Landsgemeinde vom 5. September 2021 wird neben dem neuen Verwaltungsgerichtspräsidium die Nachfolge der Oberrichterin Dora Brunner (Rücktritt per 30. Juni 2020), der Verwaltungsrichter Hans Schegg und Viktor Sieber (Rücktritt per 30. Juni 2021) und der Kantonsrichterinnen Erika Schwab und Doris Baumgartner (Rücktritt per 30. Juni 2021) zu wählen sein.