Pressemitteilung des katholischen Kirchenrates der Kirchgemeinde Näfels

Der Kirchenrat der katholischen Kirchgemeinde Näfels mit den Mitgliedern, Vizepräsident Hans Hager, Kirchenräte Josef Gallati, Urs Schweikert und Wolfgang Hauser hält einstimmig, entgegen der von der Kirchgemeindepräsidentin im Alleingang verkündeten Absage, an der ausserordentlichen Kirchengemeindeversammlung vom 2.04.2022, 19.00 Uhr, in der St. Hilarius Kirche, Näfels fest.



(Bild zvg)
(Bild zvg)

Gemäss Gemeindeordnung der Kirchgemeinde und Gemeindegesetz des Kantons Glarus ist der Kirchenrat für die Einberufung einer ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung zuständig. Diese Einberufung kann einzig und allein durch die zuständige Behörde, damit durch den Kirchenrat, wieder aufgehoben werden. Die Präsidentin war somit für die von ihr im Alleingang verkündete Absage der ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom 2.04.2022 nicht zuständig.

Da aus der publizierten Traktandenliste zur ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung nicht mit aller Deutlichkeit hervorging, dass es sich bei den Traktanden 3b und 3c, Wahl der Kirchgemeindepräsidentin/des Kirchgemeindepräsidenten, Wahl der Mitglieder des Kirchrates um die Wahl für die Amtsdauer 2022 bis 2026 handelt, hat der Kirchenrat beschlossen, diese beiden Traktanden abzusetzen und die Wahl des Präsidiums und der Mitglieder des Kirchenrates an der ordentlichen Juni-Versammlung durchzuführen.

Am Traktandum Wahl des Pfarradministrators Stanislav Weglarzy zum Pfarrer wird festgehalten. Diese Wahl ist dringend und notwendig und entspricht dem Beschluss der Mehrheit des Kirchenrates und auch einem grossen Bedürfnis der Kirchgemeinde.

Der von der Kirchgemeindepräsidentin bereits publizierte Beschluss des kantonalen katholischen Kirchenrats vom 7.03.2022 betrifft die Wahl des Pfarrers in keiner Weise und ist im Übrigen auch aus den nachfolgenden, kurz angeführten Punkten irrelevant:

• Die «aufsichtsrechtliche Massnahme» wurde ohne Anhörung des Kirchenrates erlassen und leidet damit an einem massiven formellen Fehler.

• Der Beschluss enthält keine Rechtsmittelbelehrung, weshalb aus diesem Schreiben des Ausschusses des katholischen Kirchenrates nicht zu ersehen ist, ob es sich überhaupt um eine Verfügung handelt oder bloss um eine unverbindliche Meinung.

• Gemäss Kantonsverfassung (Art. 127) sowie Gemeindegesetz (Art. 138) untersteht die Kirchgemeinde nicht der Aufsicht des Ausschusses des kantonalen katholischen Kirchenrates des Landes Glarus, sondern dem Regierungsrat. Der Ausschuss des kantonalen katholischen Kirchenrates war deshalb für die von ihm angeordnete Massnahme gar nicht zuständig.

Der Kirchenrat hofft auf ein zahlreiches Erscheinen zur ausserordentlichen Versammlung vom 2.04.2022, 19.00 Uhr, in der St. Hilarius Kirche Näfels, und auf eine glanzvolle Wahl unseres Pfarradministrators Stanislav Weglarzy zum Pfarrer.

Für den katholischen Kirchenrat der Kirchgemeinde Näfels

Hans Hager