Pressemitteilung SP Kanton Glarus

Normalverdiener-Haushalte und pflegende Angehörige: Wer um Unterstützung fragt, beweist Eigenverantwortung und Mut.



Pressemitteilung SP Kanton Glarus (zvg)
Pressemitteilung SP Kanton Glarus (zvg)

Als einzige Partei trägt die SP das Wort «sozial» in ihrem Namen. Aus diesem Grunde ist es uns nicht egal, wie es Haushalten mit niedrigem Einkommen jetzt geht. Denn sie werden mit höheren Krankenkassenprämien, Energiekosten und der Teuerung prozentual mehr belastet.

Deshalb wollte die SP-Fraktion mittels einer Interpellation wissen: Welche Möglichkeiten sieht der Regierungsrat, um in der aktuellen Lage finanzielle Engpässe von Glarner Haushalten abzufedern? Dabei bekundete die SP ihr Interesse an Entlastung für diejenigen Normalverdiener-Haushalte, welche aktuell weder Sozialhilfe noch Ergänzungsleistungen beziehen, sondern aus eigener Kraft über die Runden kommen.

Für diese Familien schlägt der Regierungsrat als einzige konkrete Massnahme in seiner Antwort vor, die Steuern zu reduzieren. Das kann ein Weg sein, doch ist zu berücksichtigen, dass damit die tieferen Einkommen nicht massgeblich entlastet werden, da Steuern sozialverträglich ausgerichtet sind. Ausserdem bedeuten weniger Steuereinnahmen weniger Geld für den Kanton, welches er für soziale Zwecke verwenden kann (siehe unten).

Der Regierungsrat sieht ansonsten ausreichend Instrumente, um gezielt zu unterstützen. Was bedeutet das für die Normalverdiener-Haushalte? – Nutzen Sie, was an Unterstützungsmöglichkeiten vorhanden ist – und wenn sich zeigt, dass es nicht genügt, dann muss die Politik handeln. Ein zukünftiger Ansatz könnte sein, die Einkommens- und Vermögensgrenzen für den Erhalt der Prämienverbilligung zu verschieben, sodass Familien mehr entlastet werden.

Gesundheitliche Probleme und finanzielle Notlagen sind leider oft und ungerechterweise miteinander verbunden. Die SP-Fraktion hat im Rahmen des Pflegegesetzes eine Unterstützung initiiert, welche ab diesem Jahr beantragt werden kann: Pflegende und betreuende Bezugspersonen erhalten einen Anerkennungs-Beitrag von 500 Franken monatlich. Voraussetzungen: 1) Die pflege- oder betreuungsbedürftige Person wohnt im Kanton Glarus und nicht in einem Pflegeheim. 2) Die Bezugsperson pflegt oder betreut durchschnittlich mindestens eine Stunde pro Tag über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten. 3) Die Bezugsperson hat eine ärztliche Anordnung dafür. 4) Die Bezugsperson hat den Kurs «Pflegen zu Hause SRK» absolviert (der Kanton übernimmt die Hälfte der Kosten) oder weist pflegerische Praxiskompetenz nach.

Der Kanton hat bei der Information über Unterstützungsmöglichkeiten gegenüber der Bevölkerung eine Bring-Schuld. Gleichzeitig liegt es auch bei Ihnen. Ist das Geld knapp, nutzen Sie bitte die bestehenden Angebote. Genau dafür gibt es sie, genau dafür gibt es unseren Sozialstaat. Genau dafür engagiert sich die SP. Wer um Unterstützung fragt, beweist Eigenverantwortung und Mut.

Kostenlose finanzielle Beratung und Unterstützung

-Soziale Dienste, 055 646 69 70
-Wenn eine Behinderung besteht: Pro Infirmis, 058 775 16 16
-Wenn Sie im Pensionsalter sind: Pro Senectute, 055 645 60 20

  • Winterhilfe: Unterstützt bei erhöhten Nebenkosten oder finanziellen Notlagen, 077 417 19 05
  • Krankenkasse: Haben Sie Mühe, die Prämien zu zahlen? Dann können Sie einen Antrag auf eine Verbilligung stellen. Steuerverwaltung, 055 646 61 50
  • Neu seit 2023: Beitrag für pflegende und betreuende Angehörige, Fachstelle Pflege und Betreuung, 055 646 67 01

Koordination Gesundheit KOGE: Anlaufstelle Gesundheitsfragen; macht keine finanzielle Beratung, aber vermittelt an geeignete Stellen, 055 646 60 50