Die Volksinitiative mit dem irreführenden Titel «Pro Service Public» will die gut funktionierende Grundversorgung schwächen, indem sie unternehmerische Freiheiten beschneidet und damit Investitionen und Weiterentwicklungen verhindert. Die vorgeschlagenen Bestimmungen betreffen – vorerst – den Bund und seine Unternehmen. Aber was würde dies für die Kantone und ihre Institute heissen? – Gar nichts Gutes!
Die Volksinitiative «Pro Service Public» hätte Verfassungsbestimmungen zur Folge, welche dem Bund und seinen Unternehmen das Erwirtschaften von Gewinnen verbieten und die Saläre der bundesnahen Betriebe auf allen Ebenen beschränken würden. Wirtschaftlichkeit, Wettbewerb und damit auch Innovationen und Investitionen würden im Keim erstickt.
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie bitte die Packungsbeilage: Denn das alles muss uns auch aus kantonaler Perspektive zu denken geben. – Nach einer Annahme dieser Initiative wäre es eine Frage der Zeit und letztlich auch eine logische Konsequenz, dass vergleichbare Regelungen auch auf kantonaler Ebene adaptiert werden wollten. Es wäre auf mittlere Sicht schwer zu erklären, warum nur der Bund in ein solches Korsett gezwängt werden sollte.
Wenn man also die kantonalen Konsequenzen der Initiative weiterdenkt, muss man beispielsweise zu folgenden Schlussfolgerungen kommen: Kantonale Gebäudeversicherungen, kantonale Energieversorger oder die Kantonalbanken dürften keine Gewinne mehr erwirtschaften … Die Löhne der Ärzte und Spezialisten im Kantonsspital müssten denjenigen der kantonalen Verwaltung angepasst werden ... – Wollen wir das wirklich?
Die Initiative «Pro Service Public» eignet sich nicht für Zeichensetzungen oder Protestbekundungen. Im Gegenteil: Sie hätte sehr konkrete Verschlechterungen zur Folge, die wir irgendwann alle in unserem Alltag spüren würden. Verzichten wir deshalb auf solche gefährlichen Experimente und lehnen die Initiative klar ab.
Nationalrat Martin Landolt, Näfels