Pro und Kontra von IV-Vorlage diskutiert

Der kantonale Kirchenrat der Reformierten Landeskirche des Kantons Glarus befasste sich an seiner diesjährigen Retraite unter anderem mit der Volksabstimmung über die Invalidenversicherung und der Herbst-Synode vom 12. November.



Der reformierte Kantonalkirchenrat an der Retraite 2009. (Bild zvg)
Der reformierte Kantonalkirchenrat an der Retraite 2009. (Bild zvg)

Traditionsgemäss zog sich der reformierte Kantonalkirchenrat nach den Sommerferien für zwei Tage zurück, um komplexe Geschäfte vertieft anzugehen und Grundsatzdiskussionen zu führen. Der Rat tagte unter der Leitung seines Präsidenten, Pfarrer Alfred Meier aus Ennenda.

Invalidität kann jeden treffen

Intensiv befasste sich der Kirchenrat mit der bevorstehenden Volksabstimmung über die Invalidenversicherung (IV). Er unterstützt grundsätzlich die Stellungnahme des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes, SEK. Dieser sagt Ja zur IV-Zusatzfinanzierung, weil eine gerechte Lastenverteilung Ausdruck gesellschaftlicher Solidarität sei.

Eine leistungsstarke IV bietet laut SEK nicht nur Schutz, sie verhindert zugleich, aus der Gesellschaft herauskatapultiert zu werden: Menschen mit Behinderungen und chronisch Kranke sind existentiell auf Unterstützungsleistungen angewiesen. Deshalb wird der Vorschlag des Bundesrates, die IV über eine befristete Anhebung der Mehrwertsteuersätze zu sanieren, vom SEK unterstützt. Dies liefert einen unverzichtbaren Beitrag, weil die finanzielle Situation der IV die gesamte 1. Säule bedroht. Die befristete Mehrwertsteuererhöhung ermöglicht auch eine gerechte Lastenverteilung der IV-Finanzierung: Die auf den allgemeinen Konsum bezogene Finanzierungsform bezieht alle Einkommen mit ein. Das Ziel nur durch Einsparungen von IV-Leistungen zu erreichen, würde allein die Gruppe der IV-Bedürftigen belasten und die Gesamtgesellschaft von ihren Solidaritätspflichten freisprechen.

IV-Renten bieten zwar materielle Absicherung, garantieren aber noch nicht gesellschaftliche Integration und Beteiligung. Menschen mit Behinderungen müssen realistische Chancen zur gesellschaftlichen Teilnahme geboten werden. Dazu sind flankierende Massnahmen nötig. Eine zukunftsfähige Gestaltung der IV muss verstärkt den Ursachen von Invalidität nachgehen. Unverzichtbar ist eine enge Koordination von Sozial- und Arbeitsmarktpolitik.

Der Glarner Kantonalkirchenrat weist deshalb darauf hin, dass die Probleme der IV nur mit der Zusatzfinanzierung nicht zu lösen sind und bittet um eine sorgfältige Abwägung von Pro- und Kontra-Argumenten.

Weitere Geschäfte

Am Donnerstag, 12. November, tagt die Herbst-Synode 2009. Der Rat bereitete an der Retraite deren Geschäfte vor. Zudem befasste er sich mit der Kirchenordnung. Diese hat seit 1991 zahlreiche Änderungen erfahren, die im Zuge von Anpassungen und Ergänzungen in einer Nachführung integriert werden können.

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