Projekt «Futuro»: Stimmrechtsbeschwerde gegen Landratsbeschluss vor Bundesgericht eingereicht

Gegen den Landratsbeschluss vom 21. Oktober 2020 betreffend öffentliche Mitfinanzierung an das Projekt «Futuro» der Sportbahnen Elm AG ist eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht worden. Zuständig ist das Bundesgericht.



(Archivbild.: e.hubeer)
(Archivbild.: e.hubeer)

Der Beschwerdeführer macht geltend, dass der Beschluss des Landrates eine Verletzung des Stimmrechts darstelle, weil dieser einen Landsgemeindebeschluss von 2018 verletze. Gegenstand der Beschwerde ist die Auslegung des Begriffs «Opfersymmetrie». Der Landsgemeindebeschluss forderte eine solche im Zusammenhang mit der Sanierung der Bilanz der betroffenen Gesellschaften.

Das Bundesgericht ist zuständig

Das Bundesgericht beurteilt Beschwerden betreffend die politische Stimmberechtigung der Bürgerschaft. Wird mit einer Beschwerde geltend gemacht, ein Beschluss eines Kantonsparlaments (vorliegend Landrat) verletze das Stimmrecht des Beschwerdeführers und sieht das kantonale Recht kein Rechtsmittel gegen den angefochtenen Beschluss vor, steht die Beschwerde an das Bundesgericht offen.