Projekt «Umfahrung Näfels» genehmigt

Der Regierungsrat genehmigte das Ausführungsprojekt zur Umfahrung Näfels und wies die dagegen eingegangenen Einsprachen ab. Auch beim Bund stehen die Chancen für die Übernahme des Projekts sehr gut.



Der Regierungsrat genehmigte das Ausführungsprojekt zur Umfahrung Näfels und wies die dagegen eingegangenen Einsprachen ab. (Bild: zvg)
Der Regierungsrat genehmigte das Ausführungsprojekt zur Umfahrung Näfels und wies die dagegen eingegangenen Einsprachen ab. (Bild: zvg)

Im September 2001 beschloss der Regierungsrat ein Mobilitätskonzept auszuarbeiten. Nach einem umfassenden und breit abgestützten Meinungsfindungsprozess lag das «Mobilitätskonzept Glarnerland» im März 2006 vor. Anschliessend wurde die Zweckmässigkeit der Umfahrungen Näfels, Netstal und Glarus beurteilt und darauf aufbauend der Kantonale Richtplan – Sachbereich Verkehr erarbeitet. Der Landrat genehmigte diesen am 23. April 2008 und beauftragte den Regierungsrat, die Umsetzung zügig an die Hand zu nehmen. Die Zustimmung des Bundes erfolgte am 9. Januar 2009. Danach wurde der Landsgemeinde 2009 ein Projektierungskredit für die Planung einer Umfahrungsstrasse Näfels, Netstal und Glarus vorgelegt, dem sie zustimmte. Im November 2011 konnte die Projektierung öffentlich aufgelegt werden.

Neuer Bundesbeschluss über das Nationalstrassennetz (NEB)

Laut NEB sollen Strassenverbindungen von rund 400 km per 1. Januar 2014 ins Nationalstrassennetz aufgenommen werden. Mit dem Anbinden aller Kantonshauptorte an dieses Netz wird die Kantonsstrasse zu einer Nationalstrasse. Der Ständerat übernahm am 20. September 2012 das Projekt «Umfahrung Näfels» ins Bauprogramm des Bundes, sofern das Projekt Baureife erlange.

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates befürwortete am 29. Oktober 2012 die Übernahme des Projektes ebenfalls.
Die «Umfahrung Näfels» bereits jetzt in den Netzbeschluss aufzunehmen, ist ein wichtiger Schritt zur Lösung der Verkehrsprobleme zwischen dem Autobahnzubringer und dem Hauptort. Bundesrätin Doris Leuthard begründete dies in der ständerätlichen Debatte damit, dass man in Näfels seit 30 Jahren darauf warte und man komme damit einem Nachholbedarf nach.
Die Umfahrung Näfels kann bis Ende 2013 als baureifes Projekt vom Bund übernommen und finanziert werden; er hat die Erarbeitung des Projekts ja auch eng begleitet.

Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)

Das Projekt ist unter dem Titel «Hauptstrasse, die mit Bundesmittel ausgebaut wird» UVP-pflichtig. Die Umweltschutzfachstelle und das Bundesamt für Umwelt (BAFU) prüften das Vorhaben umfassend auf seine Umweltverträglichkeit. Sie kommen zum Schluss, dass der Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) alle wesentlichen umweltrelevanten Aspekte richtig behandelt, zur Beurteilung der Umweltverträglichkeit genügt und das Projekt unter Einhaltung von zwei kleineren Projektänderungen umweltverträglich ist. Der Regierungsrat konnte somit das Projekt mit den verlangten Auflagen als umweltverträglich beurteilen.

Flankierende Massnahmen

Die im UVB geforderten und in einem Konzeptbericht vorgesehenen flankierenden Massnahmen unterstützen die Verlagerung des Verkehrs auf die Umfahrungsstrasse. Damit sie bei der Eröffnung der Umfahrung Wirkung zeigen, sind sie vor Bauende verbindlich umzusetzen. Verschiedene Amtsstellen erteilten koordiniert die erforderlichen Spezialbewilligungen, u.a. eine Rodungsbewilligung. Von den 67 Einsprachen wurden während des Verfahrens 14 zurückgezogen. Von den verbleibenden 53 Einsprachen (wovon 24 praktisch identische) wurden 51 abgewiesen, soweit darauf einzutreten war. Zwei Einsprachen wurden teilweise gutgeheissen und das Projekt entsprechend angepasst.

Schlussbemerkung

Regierungsrat und kantonale Verwaltung haben ihre Aufgaben gemacht. Die westseitige Linienführung, wie im «Richtplan – Sachbereich Verkehr» festgelegt, ist für die Behörden verbindlich. Es besteht kein Spielraum für eine andere Linienführung; die vom Bund gereichte ist Hand zu ergreifen. Eine Finanzierung aus eigenen Mitteln überstiege die finanziellen Möglichkeiten des Kantons. Es liegt nun vor allem an den Projektgegnern, ob das Glarnerland bei der Lösung des Verkehrsproblems einen Schritt weiterkommt oder Glarnerinnen und Glarner weitere Jahrzehnte andere oder keine Varianten diskutieren müssen.