Projektänderungen und Zusatzkredit Sanierungs- und Erweiterungsprojekt linth-arena sgu

Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung vom 22.11.2019 zum bereits bewilligten Sanierungs- und Erweiterungsprojekt linth-arena sgu insgesamt vier Projektänderungen. Nebst den bereits im Frühjahr 2019 beschlossenen Teilprojekten Kühlung Büroräumlichkeiten (Fr. 45 600) und Integration des bestehenden Gebäudes in die neue Anlage Gebäudeautomation (Fr. 41 100) beantragt der Gemeinderat die zeitgliche Aufwertung der Linth-Halle (Fr. 643 500). Zusätzlich muss aus Brandschutzgründen der bestehende Eingang saniert werden.



Medienmitteilung des Gemeinderates von Glarus Nord (Bild: e.huber)
Medienmitteilung des Gemeinderates von Glarus Nord (Bild: e.huber)

Das Teilprojekt Be- und Entwässerung Kunstrasenplatz soll zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden. Der Gemeinderat beantragt zudem auf die weiteren bereits bekannten Teilprojekte, namentlich die Befestigung des Parkplatzes West inkl. Erstellung Beleuchtung sowie die Befestigung des Kiesplatzes südlich des Kunstrasenplatzes, zu verzichten. 

Aufwertung Linth-Halle 

Die Aufwertung der Linth-Halle wurde anlässlich des Vorprojekts geprüft, von der damaligen Baukommission jedoch zeitlich nach hinten verschoben. Nach dem heutigen Wissensstand und in Kenntnis des genauen Projektverlaufs empfehlen die Baukommission linth-arena sgu und der Gemeinderat, die Linth-Halle zeitgleich mit dem Sanierungs- und Erweiterungsprojekt aufzuwerten. Dies bedeutet konkret, den Hallenboden zu erneuern und die Linth-Halle nutzungstechnisch nach den heutigen Sicherheitsvorgaben des BfU auf den aktuellen Standard zu bringen. 

Die Sanierung der Linth-Halle zu einem späteren Zeitpunkt wäre mit verschiedenen Nachteilen verbunden: Die Gesamtsanierung bedingt einer Sanierung des Hallendachs, was mit erheblichen Schutzmassnahmen für den aktuellen Hallenboden und entsprechenden Kosten verbunden wäre. Wenn die Sanierung des Hallenbodens gleichzeitig ausgeführt wird, entfallen diese Kosten. Die Sanierung kann jetzt während der Totalsanierung gemacht werden. 

Wenn die Halle zu einem späteren Zeitpunkt saniert würde (was gemäss Fachleuten in wenigen Jahren nötig wäre), müsste sie infolge der Trocknungszeit des neuen Bodens erneut für rund sechs Monate geschlossen werden. Dies wäre mit erheblichen logistischen Störungen für den Betreiber und bedeutenden Nutzungseinschränkungen für die Vereine verbunden. Für den Gemeinderat überwiegt der Mehrnutzen gegenüber den Mehrkosten daher deutlich, zumal die Kosten sowieso anfallen werden. 

Eingangsbereich / Vordach 

Das Teilprojekt «Eingangsbereich / Vordach» entstand erst nach Einreichung des Baugesuches durch die Konsultation der verschiedenen kommunalen und kantonalen Ämter. So erfüllt der gegenwärtige Eingangsbereich der linth-arena die gesetzlichen Brandschutzvorschriften nicht mehr. Um die gesetzlich geforderten Minimalstandards zu erfüllen, ist für den Eingangsbereich mit Mehrkosten von mindestens 50 000 Franken zu rechnen. Im Vorprojekt waren für den Eingangsbereich keine Investitionen vorgesehen. 

Durch die Tatsache, dass im Eingangsbereich bauliche Massnahmen notwendig sind, entsteht eine willkommene Möglichkeit: Seit der letzten Gesamtsanierung in den Jahren 2003/2004 ist der Eingangsbereich für viele Besuchende der linth-arena ein Ärgernis. Der Eingang ist auf den ersten Blick nicht ersichtlich, schwer zu öffnen, für Menschen mit Einschränkungen zudem ungeeignet. Es besteht jetzt die Möglichkeit, einen sämtlichen gesetzlichen Vorgaben entsprechenden, klar bezeichneten und erst noch gästefreundlichen Eingang zu schaffen. Seite 2/6 

Aus diesem Grund legen die Baukommission und der Gemeinderat eine Projektänderung vor, welche einen frontalen Eingangsbereich, mit doppeltem Windfang und einer Überdachung der ganzen Front zwischen Eingang und Aussenkletterhalle mit einem Wetterschutz für wartende Schülerinnen und Schüler vorsieht. Diese Lösung kostet im Vergleich mit der Umsetzung der gesetzlichen Minimalstandards 150 000 Franken mehr. So ist mit Gesamtkosten von 201 209 Franken zu rechnen. 

Die Baukommission und der Gemeinderat beantragen, dieses Teilprojekt vor allem in Anbetracht der Ausgangslage zu realisieren. Die angedachte Lösung bietet die Möglichkeit, der linth-arena sgu jenen funktionalen, aber auch repräsentativen Eingangsbereich zu geben, welchen ein solches Sport-, Kultur- und Kongresszentrum verdient. 

Be- und Entwässerung Kunstrasenplatz 

Das Teilprojekt Be- und Entwässerung Kunstrasenplatz wurde sowohl in der Baukommission als auch im Gemeinderat im grösseren Rahmen geprüft: So sieht das genehmigte Gesamtprojekt den Ersatz des bestehenden Kunstrasenplatzes in der Höhe von Fr. 635 453.70 vor. Der bestehende Kunstrasenplatz weist gemäss Platzbauer eine Restlebensdauer von mindestens noch vier Jahren auf und befindet sich gemäss Einschätzung von Experten in einem guten Zustand. Nicht im Projekt enthalten ist die Be- und Entwässerung in der Höhe von Fr. 204 878.80. 

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt befindet sich die «Kunstrasenlandschaft» in grossem Wandel. So geht der Trend im europaweiten Vergleich von konventionellen «verfüllten» Kunstrasenplätzen mit Granulatsplittern zunehmend zu «unverfüllten» Kunstrasenplätzen. Dies, weil verfüllte Kunstrasenplätze bedeutende ökologische Nachteile aufweisen. Es wird damit gerechnet, dass die Europäische Union im Jahr 2020 ein Verbot für entsprechende Kunstrasenplätze erlassen und die Schweiz, wie in vielen anderen Fällen auch, diese Regelung autonom nachvollziehen wird. Das genehmigte Sanierungsprojekt beinhaltet den Ersatz eines verfüllten Kunstrasenplatzes. Für einen unverfüllten Kunstrasenplatz wäre zu den veranschlagten Kosten von Fr. 635 453.70 nochmals mit zusätzlichen Kosten von 150 000 Franken zu rechnen. 

Infolge der Zusatzkosten für eine moderne Lösung (Fr. 150 000 unverfüllter Kunstrasenplatz, Fr. 204 878.80 Be- und Entwässerung), der gegenwärtigen unsicheren gesetzlichen Lage betr. unverfüllter oder verfüllter Lösung, der Restlebensdauer und mit Blick auf die Gesamtkosten beantragen die Baukommission und der Gemeinderat, im Rahmen der Gesamtsanierung den Ersatz des genehmigten Kunstrasenplatzes zu verschieben. Die zusätzlichen Teilprojekte (unverfüllter Kunstrasenplatz, Be- und Entwässerung) sollen der Gemeindeversammlung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens 2023, als Gesamtprojekt nochmals vorgelegt werden. 

Entscheid und Zusatzkredit 

Die Gemeindeversammlung vom 22.11.2019 wird über die einzelnen Teilprojekte und den damit verbundenen Zusatzkredit in der Höhe von insgesamt 931 400 Franken befinden. Für die Zusatzkosten (v.a. Aufwertung Linth-Halle) wird beim Kanton um KASAK-Beiträge angefragt.