Projektaufschub infolge Verwaltungsbeschwerde

Gegen den Beschluss der Gemeindeversammlung vom 26. Juni 2025 zum Traktandum 8 «Gemeindehaus Schwanden – Genehmigung der Projektänderung für eine kostenoptimierte Variante sowie Reduktion des Verpflichtungskredits auf CHF 8 372 711» wurde eine Verwaltungsbeschwerde eingereicht.



Gemeindehaus Schwanden (Bild: zvg)
Gemeindehaus Schwanden (Bild: zvg)

Aufgrund der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde musste die Umsetzung des Projekts gestoppt werden. Die geplanten Umbauarbeiten verzögern sich dadurch auf unbestimmte Zeit. 

Der Gemeinderat nimmt die Beschwerde ernst sowohl in juristischer Hinsicht als auch als Ausdruck öffentlicher Sensibilität im Umgang mit grösseren Investitionen. 

«Gerade wegen der angespannten Haushaltslage haben wir das Projekt gezielt angepasst und priorisiert. Investitionen in dieser Grössenordnung treffen wir nicht leichtfertig, sondern mit Sorgfalt, Verantwortung und einem klaren Blick auf das Machbare», betont Martin Baumgartner, Departementsvorsteher Hochbau und Liegenschaft. 

Unabhängig von der laufenden Beschwerde, deren Ausgang und der Umsetzung des Projekts plant die Gemeinde aufgrund verschiedener baulicher Mängel am Gemeindehaus Schwanden weiterhin den Umzug an Ersatzstandorte. Über die weiteren Entwicklungen wird die Öffentlichkeit zeitnah informiert.