Projektauftrag zum digitalen Wandel in der Justiz wird ausgearbeitet

Der Regierungsrat bewilligt die Ausarbeitung eines detaillierten Projektauftrags «Digitaler Wandel in der Justiz». Für die externe Unterstützung wird ein Nachtragskredit in der Höhe von 25 000 Franken gewährt.



Ein Vorprojekt soll aufzeigen, wie die Justiz über die Digitalisierung künftig schneller und digital arbeiten kann • (Foto: iStock)
Ein Vorprojekt soll aufzeigen, wie die Justiz über die Digitalisierung künftig schneller und digital arbeiten kann • (Foto: iStock)

Die Digitalisierung im privaten und öffentlichen Bereich wirkt sich auch auf die Dienstleistungen in der Justiz aus. Die Kompetenz im Umgang mit digitalen Instrumenten steigt und damit auch die Erwartung, mit den Justizbehörden in elektronischer Form verkehren zu können. Die Organisationshoheit der Kantone birgt das Risiko, dass von einzelnen Kantonen oder auch Justizbehörden Digitalisierungsschritte unternommen und Arbeitsinstrumente eingeführt werden, die untereinander nicht kompatibel sind. Dies würde aufwendige Schnittstellen erfordern, damit die verschiedenen E-Justice-Systeme miteinander kommunizieren können.

Der Bundesrat und die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren kamen überein, die Digitalisierung im Bereich der Strafjustiz koordiniert voranzutreiben. Die Vereinbarung zur Harmonisierung der Informatik in der Strafjustiz (HIS) wurde abgeschlossen. Die HIS, der Glarus 2017 beigetreten ist, verfolgt das Ziel, bei Strafverfahren den elektronischen Rechtsverkehr (inkl. Akteneinsicht) flächendeckend über alle föderalen Stufen und Instanzen einzuführen. In der Zwischenzeit beteiligen sich auch die kantonalen Obergerichte zusammen mit dem Bundesgericht unter dem gemeinsamen Projekt Justitia 4.0 an der Digitalisierung der Gerichtsverfahren.

Handlungsbedarf

Die Projektleitung gab den Kantonen die Empfehlung ab, möglichst bald die erforderlichen Massnahmen auszuarbeiten, um die kantonalen Eigenleistungen hinsichtlich des digitalen Wandels in der Justiz rechtzeitig bewältigen zu können. Um das angestrebte Ziel zu erreichen, soll im Kanton Glarus gemeinsam mit den Gerichten eine Projektorganisation geschaffen werden. Der detaillierte Projektauftrag soll spätestens im Frühling 2022 vorliegen. Aufgrund seiner Komplexität und der gewaltenübergreifenden Auswirkungen wurde der digitale Wandel in der Justiz weitgehend aus dem kantonalen Digitalisierungsprojekt ausgeklammert. Die Federführung innerhalb der Verwaltung obliegt dem Departement Sicherheit und Justiz.

Der Regierungsrat bewilligt das Vorprojekt zur Ausarbeitung eines detaillierten Projektauftrags «Digitaler Wandel in der Justiz» und gewährt dafür einen Nachtragskredit von 25 000 Franken.