Projektierung einer Sporthalle in Linthal - Medienmitteilung des Regierungsrates

Zwischenverfügungen betreffend Aufhebung von

Gemeindeversammlungsbeschlüssen



Medienmitteilung aus dem Ratshaus (bild: jhuber)
Medienmitteilung aus dem Ratshaus (bild: jhuber)

Mit Leserbrief vom 7. Februar 2007 kritisiert der Linthaler Gemeindepräsident Hanspeter Zweifel einen Zwischenentscheid des Regierungsrates, mit welchem zwei Kredite von je 75'000 Franken der Orts- und Schulgemeinde für die Projektierung einer Sporthalle in Linthal vorsorglich aufgehoben wurden. Auch greift er den Leiter der Fachstelle für Gemeindefragen persönlich an.

Kritik darf geübt werden

Jedermann darf mit Entscheiden des Regierungsrates nicht einverstanden sein und kann daran Kritik üben. Nur hat diese sachlich zu bleiben und vor allem sind sie an den richtigen Adressaten, nämlich den Regierungsrat zu richten. Dieser traf den Entscheid im Bewusstsein, damit nicht überall Freude auszulösen. Er verwahrt sich in aller Form gegen die Angriffe auf den Leiter der Fachstelle für Gemeindefragen.

Übergangsphase bis 1. Januar 2011

Der Regierungsrat ist als Aufsichtbehörde über die Gemeinden gemäss Artikel 153 Absatz 2 der Kantonsverfassung berechtigt und verpflichtet, alle Anordnungen zu treffen, welche während der Übergangsphase zwischen der Beschlussfassung zur Gemeindestrukturreform (Landsgemeinde 2006) und der Errichtung der drei Einheitsgemeinden (1.1.2011) erforderlich sind oder der reibungslosen und sparsamen Umsetzung der neuen Gemeindestruktur dienen. Er hat namentlich darauf zu achten, dass Aktiven möglichst erhalten, wirkungsvoll und sparsam eingesetzt sowie bestimmungsgemäss bzw. nicht derart verwendet werden, dass es zum Nachteil anderer Gemeinden gereicht. Der Regierungsrat erliess dazu am 31. Oktober 2006 eine Weisung an die Gemeinden, in welcher er das Verfahren regelte und die Gemeinden zu einer zurückhaltenden Ausgabenpolitik verpflichtete. Entscheide ab einer gewissen Höhe, die Schaffung und Wiederbesetzung von Stellen sowie die Umlagerung von Finanzvermögen sind meldepflichtig.

Der Regierungsrat handelt abgewogen

Der Regierungsrat stellte in seiner Sitzung vom 22. Januar 2007 fest, dass seit Inkrafttreten der Weisung 32 Beschlüsse in 14 Gemeinden näher zu betrachten waren; den Grossteil erachtete er als unproblematisch. Zu neun Entscheiden in sechs Gemeinden wurden weitere Abklärungen vorgenommen. In drei Fällen ergingen Zwischenentscheide. Dies zeigt, dass der Regierungsrat wohl abgewogen und begründet handelt.

Auch sind mit diesen vorsorglichen Zwischenentscheiden keine definitiven Entscheide gefallen. Die betroffenen Gemeinderäte können, zu den – möglicherweise unbegründeten – Zweifeln des Regierungsrates bis Ende März 2007 Stellung nehmen und diese ausräumen. Erst nachher wird der Regierungsrat endgültig entscheiden.

Glarus, 21. Februar 2007 Staatskanzlei Kanton Glarus