Provisorische Rechnungsstellung für die Kantons- und Gemeindesteuern 2022

In den nächsten Tagen werden den im Kanton Glarus steuerpflichtigen natürlichen und juristischen Personen die provisorischen Steuerrechnungen für die Kantons- und Gemeindesteuern 2022 zugestellt.



Die Steuerverwaltung des Kantons Glarus informiert über den aktuellen Versand der Steuerrechnungen • (Foto: iStock)
Die Steuerverwaltung des Kantons Glarus informiert über den aktuellen Versand der Steuerrechnungen • (Foto: iStock)

Änderungen gegenüber dem Vorjahr 

Der Zahlungsverkehr in der Schweiz erfährt eine bedeutende Umstellung. Die QR-Rechnung löst per 1. Oktober 2022 die bisherigen roten und orangen Einzahlungsscheine ab. Die Steuerverwaltung des Kantons Glarus versendet mit der Rechnungsstellung für die Kantons- und Gemeindesteuern 2022 neu ebenfalls Einzahlungsscheine mit einem QR-Code. Die provisorischen Rechnungen weisen den mutmasslich geschuldeten Gesamtbetrag der Kantons- und Gemeindesteuern 2022 aus und können weiterhin wie gewohnt am Postschalter oder via E-Banking bezahlt werden. Wer von der Möglichkeit Gebrauch macht, den provisorischen Rechnungsbetrag in Raten zu bezahlen, muss für jede Rate den vorliegenden QR-Einzahlungsschein samt Referenznummer verwenden.

Es werden keine separaten Rechnungen oder Zahlungserinnerungen für die Raten versendet. Sofern Raten-Zahlungen am Postschalter oder per manuellem Zahlungsauftrag an ein Finanzinstitut gewünscht werden, können bei der Steuerverwaltung des Kantons Glarus entsprechende Einzahlungsscheine mit QR-Code telefonisch, schriftlich oder per E-Mail ([email protected]) angefordert werden. Aufgrund des aktuellen Zinsumfeldes wird – anders als in den Vorjahren – bei Bezahlung des Gesamtbetrages bis Ende Juni 2022 kein Skonto mehr gewährt.

Steuerbelastung und Zahlungsfristen

Der Kantonssteuerfuss bleibt für das Steuerjahr 2022 unverändert bei 53 Prozent, die kantonale Bausteuer beträgt ebenfalls unverändert 1,2 Prozent der einfachen Steuer. Der Steuerfuss in der Gemeinde Glarus Nord beträgt weiterhin 65 Prozent und der kommunale Bausteuerzuschlag 1,5 Prozent der einfachen Steuer, in Glarus wiederum 61 Prozent und in Glarus Süd neu 65 Prozent (Vorjahr: 63%).

Der in der provisorischen Rechnung ausgewiesene Betrag kann gesamthaft oder in drei Raten mit Fälligkeiten per 1. Juni, 1. September und 1. Dezember 2022 mit jeweils 30 Tagen Zahlungsfrist bezahlt werden. Aus der Differenz zwischen dem definitiven und dem provisorischen Steuerbetrag wird ab dem 1. Oktober 2022 (sog. mittlere Fälligkeit oder Verfalltag) ein Ausgleichszins zugunsten oder zulasten der Steuerpflichtigen gewährt bzw. erhoben. Für das Kalenderjahr 2022 beträgt dieser 1 Prozent auf Jahresbasis.

Definitive Steuerguthaben, die aus zu hohen Vorauszahlungen für frühere Steuerjahre oder aus Verrechnungssteuerguthaben resultieren, werden bei der Rechnungsstellung berücksichtigt und in Abzug gebracht.

Minimierung von negativen Ausgleichszinsen

Grundlage für die provisorische Rechnungsstellung der Kantons- und Gemeindesteuern 2022 sind die Steuerfaktoren der letzten Steuererklärung oder der letzten Steuerveranlagung. Sofern die Steuererklärung 2021 fristgerecht bis Ende März 2022 eingereicht wurde, basiert die provisorische Steuerrechnung auf der Selbstdeklaration bzw. der definitiven Steuerveranlagung 2021. Sachverhalte, welche sich im laufenden Kalenderjahr verwirklichen, haben bereits einen Einfluss auf die Steuerveranlagung 2022.

Für das Steuerjahr 2022 erwartete Änderungen in den steuerbaren Faktoren bei natürlichen Personen (steuerbares Einkommen und/oder Vermögen) können via den Link gl.ch/faktorenanpassung beantragt werden. Die Änderungen werden umgehend berücksichtigt, und die Steuerpflichtigen erhalten eine neue korrigierte provisorische Steuerrechnung 2022, welche den aktuellen Verhältnissen entspricht.

Auf dem QR-Einzahlungsschein ist als Datum für die Zahlung des Gesamtbetrages der 30. September 2022 aufgedruckt. Um eine spätere Belastung mit negativen Ausgleichszinsen zu minimieren, empfehlen wir Ihnen, per 30. Juni 2022 mindestens eine Rate und – wenn immer möglich – per 30. September 2022 den Gesamtbetrag der provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern 2022 zu bezahlen.

Bei Fragen zur provisorischen Rechnungsstellung 2022 oder zur Steuerpflicht generell kontaktieren Sie die Steuerverwaltung des Kantons Glarus unter der Telefonnummer 055 646 61 50 oder per E-Mail an [email protected]. Bitte halten Sie bei jeder telefonischen Abklärung die PID-Nummer bereit. Diese Nummer finden Sie auf jedem Steuerdokument (Steuererklärung, Veranlagung, Rechnung). Die Steuerverwaltung des Kantons Glarus dankt für die fristgerechte Begleichung Ihrer Steuern.