Provisorische Tarife für Leistungen der psychologischen Psychotherapie

Das Departement Finanzen und Gesundheit hat einen provisorischen Tarif für psychotherapeutische Behandlungen festgelegt. So können die Versorgung von psychisch erkrankten Menschen sowie die Liquidität der Leistungserbringer im Kanton Glarus sichergestellt werden.



Medienmitteilung Departement Finanzen und Gesundheit (zvg)
Medienmitteilung Departement Finanzen und Gesundheit (zvg)

Um den Zugang zur Psychotherapie zu vereinfachen und eine angemessene Versorgung sicherzustellen, beschloss der Bundesrat per 1. Juli 2022 einen Systemwechsel vom Delegationsmodell zum Anordnungsmodell (s. Medienmitteilung). Damit können psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ihre Leistungen neu auf Anordnung einer Ärztin oder eines Arztes selbstständig im Rahmen der OKP erbringen. Voraussetzung ist eine kantonale Bewilligung zur Berufsausübung und das Erfüllen der Zulassungsvoraussetzungen.

Liquidität sicherstellen

Die Tarife für die Leistungen sind dabei grundsätzlich zwischen den Leistungserbringern und den Versicherern vertraglich zu vereinbaren. Ein Teil der Versicherer konnte sich denn auch mit den Leistungserbringern auf eine Tarifstruktur und einen Tarifvertrag einigen, die aber beide noch genehmigt werden müssen. Zwischen den übrigen Versicherern und den Leistungserbringern konnte bisher keine Einigung erzielt werden.

Um die Liquidität der Leistungserbringer und damit die Versorgung trotzdem sicherzustellen, hat das Departement Finanzen und Gesundheit – im Sinne einer vorsorglichen Massnahme – einen provisorischen Tarif für die im Kanton Glarus erbrachten Leistungen festgesetzt. Der provisorische Tarif beträgt für alle Parteien 2.58 Franken pro Taxpunkt bzw. pro Minute (154.80 Fr. pro Stunde). Dieser gilt bis zur Festsetzung oder Genehmigung eines definitiven Tarifs oder bis zur Genehmigung eines schweizweiten Tarifs durch den Bundesrat.