Während der Beschwerdefrist zu diesem Genehmigungsentscheid der Nutzungsplanung werden durch die Gemeinde Glarus Nord keine neuen Baugesuche bearbeitet respektive im Amtsblatt publiziert. Sobald die Nutzungsplanung in Kraft getreten ist, werden sämtliche Baugesuche im Amtsblatt publiziert und nach den Bestimmungen der neuen Nutzungsplanung beurteilt.




