Publikation Baugesuche im Amtsblatt

Das kantonale Departement Bau und Umwelt hat am 20. August 2024 die Gesamtrevision der Nutzungsplanung (NUP II) der Gemeinde Glarus Nord genehmigt.



Medienmitteilung Gemeindekanzlei Glarus Nord (zvg)
Medienmitteilung Gemeindekanzlei Glarus Nord (zvg)

Während der Beschwerdefrist zu diesem Genehmigungsentscheid der Nutzungsplanung werden durch die Gemeinde Glarus Nord keine neuen Baugesuche bearbeitet respektive im Amtsblatt publiziert. Sobald die Nutzungsplanung in Kraft getreten ist, werden sämtliche Baugesuche im Amtsblatt publiziert und nach den Bestimmungen der neuen Nutzungsplanung beurteilt.