Der Kanton Glarus hat am 2. Dezember 2024 für den Walensee und den Klöntalersee ein befristetes Einwasserungsverbot für immatrikulationspflichtige Schiffe erlassen. Damit soll die Ausbreitung der Quaggamuschel verhindert oder zumindest verzögert werden. Dieses Einwasserungsverbot soll künftig durch eine Melde- und Reinigungspflicht für Schiffe abgelöst werden. Der Regierungsrat eröffnet dazu die Vernehmlassung.
In der Verordnung wird eine Meldepflicht für die Einwasserung von immatrikulationspflichtigen Schiffen und Schiffen aus dem Ausland in den Klöntalersee und den Walensee sowie von Gewässerwechseln eingeführt. Die Einwasserung in die beiden schiffbaren Glarner Seen wird zudem von der Erteilung einer Bewilligung abhängig gemacht. Diese setzt voraus, dass das Schiff vorher durch zugelassene Stellen fachgerecht gereinigt und ihre Einwasserung gemeldet wurde. Die neue Verordnung regelt die Melde-, Einwasserungsbewilligungs- und Reinigungspflicht sowie die Zuständigkeiten.
Eine unbeliebte Muschel
Die ursprünglich aus der Gegend des Schwarzen Meeres stammende Quaggamuschel breitet sich zunehmend in Schweizer Gewässern aus. Sie ist eine aggressive invasive Art (Neozoon), welche die Biodiversität bedroht. Die Muschel breitet sich flächendeckend bis in Tiefen von über 200 Metern aus und verursacht dadurch den grössten Wandel der aquatischen Ökosysteme seit der Überdüngung Mitte des 20. Jahrhunderts. Durch ihre Fähigkeit, sich das ganze Jahr fortzupflanzen, bildet sie in kurzer Zeit ganze Muschelbänke, wodurch Lebensräume für andere Tiere verloren gehen. Die Muscheln filtrieren zudem grosse Mengen Nahrung aus dem Wasser, welche dann anderen Tieren fehlt. Ausserdem verursacht die Muschel erhebliche Schäden an Infrastrukturanlagen. Zurzeit gibt es keine bekannte Massnahme, mit der die Ausbreitung der invasiven Muschel in einem befallenen Gewässer rückgängig gemacht oder eingedämmt werden könnte.
Die Muscheln und deren Larven werden hauptsächlich durch Schiffe, welche von einem Gewässer in ein anderes verschoben werden, verschleppt. Die Verbreitung findet also vornehmlich durch menschliche Tätigkeiten statt. In den letzten Jahren wurden verschiedene Schweizer Gewässer von der Quaggamuschel befallen. Neben dem Bodensee sind verschiedene Westschweizer Seen und seit Kurzem auch der Zürichsee betroffen. Die Quaggamuschel rückt damit dem bisher nicht nachweislich von der Quaggamuschel befallenen Walensee und dem Klöntalersee näher.
Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf der Website des Kantons Glarus publiziert.